Voßkuhle versichert Bürgern: „Wir schauen uns jeden Fall an“

dpa Karlsruhe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat allen Bürgern eine gründliche Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden zugesichert. „Es gibt nichts, was einfach nur irgendwie weggelegt wird. Wir schauen uns jeden Fall an“, sagte Voßkuhle am Montagabend bei der Aufzeichnung der ARD-Sendung „Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz“ in Karlsruhe.

Voßkuhle versichert Bürgern: „Wir schauen uns jeden Fall an“

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: Uli Deck/Archivbild

Zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes stellte sich Voßkuhle Fragen aus einem Publikum von rund 150 Bürgern. Sie wollten unter anderem wissen, wie die Richter ihre Entscheidungen vorbereiten und wo Voßkuhle im Grundgesetz Verbesserungsbedarf sieht. Gefragt wurde auch nach einer Masern-Impfpflicht, einem Kopftuch-Verbot für junge Schülerinnen und der Grenzöffnung für Flüchtlinge 2015.

Angesichts von derzeit um die 6000 neuen Verfahren im Jahr beklagte Voßkuhle „eine große Überlast“. „Wir haben versucht, unsere Abläufe zu verbessern, aber es bleibt ein Problem.“ Der 55-Jährige warb um Verständnis dafür, dass die Richter den allergrößten Teil nicht aussichtsreicher Klagen deshalb ohne Begründung abweisen müssten. Er sehe auch, dass das für die Bürger teilweise unbefriedigend sei, sagte Voßkuhle. Eine Alternative sei aber nicht erkennbar - „außer man entscheidet vielleicht nur ein Drittel soviel“. Das Gericht müsse sich auf die wichtigen Fragen konzentrieren können.

Die 75-minütige Produktion von SWR und WDR wird am Mittwoch um 20.15 Uhr im Ersten ausgestrahlt. Es moderieren Sandra Maischberger und der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 unterzeichnet worden, um Mitternacht trat es in Kraft.