VW-Musterverfahren: Nicht alle Investoren-Klagen bündelbar

dpa Braunschweig. Für das Musterverfahren von Anlegern zur VW-Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Klageverfahren zu bündeln. Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Ansprüche gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat am Montag mit.

VW-Musterverfahren: Nicht alle Investoren-Klagen bündelbar

Das VW-Logo auf dem Verwaltungshochhaus vom Volkswagen Werk. Foto: Julian Stratenschulte/Archivbild

Die beiden Unternehmen sind Musterbeklagte im Mammut-Verfahren, bei dem VW-Investoren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs fordern. Musterklägerin ist die Deka Investment (Az 3 Kap 1/16). Verhandelt wird seit fast einem Jahr. Gegen den Teilentscheid ist Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

„Ungeachtet der heutigen Entscheidung ist Volkswagen weiterhin der Auffassung, dass das sach- und beweisnächste Gericht über alle angeblichen Ansprüche der Kläger entscheiden sollte“, sagte ein VW-Sprecher.