Wann der Staat die Zeche zahlt

Wer verurteilt wird, muss zahlen, wer freigesprochen wird, nicht. Doch so einfach ist es nicht. Hinter dem Satz „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse“ verbirgt sich ein komplexes System, das regelt, in welchen Fällen der Staat für Anwälte, Zeugen und Gutachter aufkommt.

Von Andreas Ziegele

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