Bundesverfassungsgericht

Wann ist die Richterwahl im Bundestag?

Spannung im Bundestag: Für den Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts werden insgesamt drei Verfassungsrichter gewählt.

Wann ist die Richterwahl im Bundestag?

Juristin Frauke Brosius-Gersdorf kandidiert auf Vorschlag der SPD – muss aber wohl auf die Vizepräsidentschaft verzichten.

Von Michael Maier

Am Freitag, 11. Juli 2025, stimmt der Deutsche Bundestag über die Neubesetzung von insgesamt drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ab. Die Wahlen erfolgen ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung. Das Parlamentsfernsehen überträgt ab 10.05 Uhr aus Berlin.

Zunächst steht um 10.10 Uhr die Wahl eines Nachfolgers für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Dr. Josef Christ auf der Tagesordnung. Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts hat hierfür Günter Spinner vorgeschlagen, nachdem aus Karlsruhe eine Liste mit drei Kandidaten der Justiz eingereicht worden war. Spinner wird auch von der CDU/CSU unterstützt.

Richterwahl im Bundestag

In einer weiteren Abstimmung ab 12 Uhr sollen zwei weitere Richterstellen neu besetzt werden. Für den Zweiten Senat schlägt der Wahlausschuss Ann-Katrin Kaufhold als Nachfolgerin für Richter Dr. Ulrich Maidowski vor. Als Nachfolgerin für die Richterin Doris König wurde Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Kaufhold soll außerdem Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden und könnte im November 2030 Nachfolgerin von Präsident Stephan Harbarth werden.

Beide Kandidatinnen wurden wie Amtsinhaberin Doris König von der SPD vorgeschlagen. Alle drei engagieren sich für den Klimaschutz. König war auch Berichterstatterin beim vieldiskutierten „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber zu mehr Klimaschutz-Maßnahmen verpflichten will.

Richterkandidaten im Bundestag

Mehrheit bei der Richterwahl im Bundestag

Als gewählt gilt, wer eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, mindestens jedoch die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet, dass jeder Kandidat mindestens 316 Stimmen benötigt.

Ein zweiter Wahlgang würde – falls erforderlich – voraussichtlich nicht mehr am gleichen Tag stattfinden. Sollte die Wahl misslingen, könnte womöglich auch die bisherige „Quote“ der Parteien noch einmal überdacht werden, denn drei Richterstellen für die SPD entsprechen nicht mehr ihrem parlamentarischen Gewicht von nur noch 16 Prozent. Gibt es wiederholt keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, so geht die Entscheidung auf den Bundesrat über.

Bundestag und Bundesrat wählen Bundesverfassungsgericht

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die beiden Senate des Gerichts bestehen jeweils aus acht Richterinnen und Richtern. Diese müssen mindestens 40 Jahre alt sein und dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt zwölf Jahre, längstens jedoch bis zur Altersgrenze von 68 Jahren. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richterinnen und Richter ihre Geschäfte fort, bis Nachfolger ernannt sind.