War fristlose Kündigung von Andreas Braun rechtmäßig?

Landesarbeitsgericht wird am Dienstag entscheiden, ob die Stadt bei der Aufarbeitung des Klinikskandals juristisch richtig lag

Von Mathias Bury

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem früheren Leiter der Auslandsabteilung im Klinikum geht weiter. Die Verwaltung pocht vor dem Landesarbeitsgericht darauf, dass dessen fristlose Kündigung rechtens war.

Stuttgart Am kommenden Dienstag geht es bei der Aufarbeitung des Skandals in der Auslandsabteilung des Klinikums einmal mehr um das Arbeitsrecht. War die fristlose Kündigung, welche die Stadt Anfang März 2017 gegen den damaligen Leiter der International Unit (IU), Andreas Braun, ausgesprochen hat, rechtmäßig? DasArbeitsgericht Stuttgarthatte die Frage im Februar 2018 verneint. Die drei Wochen später nachgeschobene ordentliche Kündigung Brauns aber sah das Gericht als rechtmäßig an. Braun hat diese Entscheidung nicht angefochten. Die Stadt aber will vor dem Landesarbeitsgericht klären lassen, ob die fristlose Kündigung nicht doch zu Recht erging.

In der Sache geht es um den juristischen Ablauf bei der Aufarbeitung desSkandals in der International Unitdes städtischen Klinikums. Ein Geschäft mit der Behandlung von 370 Kriegsversehrten aus Libyen war 2014 aus dem Ruder gelaufen. Die Stadt blieb bei dem Projekt (Volumen: 26 Millionen Euro) auf Forderungen von 9,4 Millionen Euro sitzen, wobei der zuletzt entstandene Schaden noch nicht genau beziffert ist. Später wurde klar, dass der Vertrag verdeckt 30 Prozent Vermittlerprovisionen enthielt. Bei einem Beratervertrag mit Kuwait für den Aufbau einer orthopädischen Klinik (Volumen: 46 Millionen Euro), der im Februar 2014 unterschrieben wurde, waren 20 Millionen Euro verdeckte Provisionen einkalkuliert; entsprechende Leistungen hat man nicht festgestellt.

Im Dezember 2015 wurde durch einen Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes erstmals auf die Vorgänge hingewiesen, auch auf mögliche dolose Handlungen, worunter im Jargon der Wirtschaftsprüfer unter anderem Bilanzmanipulationen, Untreue oder Unterschlagungen zu verstehen sind. Das Arbeitsgericht hat in seiner Urteilsbegründung die Auffassung vertreten, nach diesem Bericht hätte die Stadt in der „gebotenen Eile“ handeln müssen, was nicht geschehen sei. Nach dem Bekanntwerden von kündigungsrelevanten Sachverhalten muss für eine sofortige Trennung eine Zwei-Wochen-Frist eingehalten werden.

Die Stadt sieht das anders. Sie hat einige Zeit nach dem ersten Bericht eine Anwaltskanzlei mit der Aufarbeitung der Vorgänge beauftragt. Diese hat im Oktober 2016 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt, im Februar 2017 ihren Abschlussbericht. Erst nach dieser umfassenden und detailreichen Darstellung der Vorgänge in der IU sah sich die Stadt rechtlich im Stande, dem Leiter der später aufgelösten Auslandsabteilung zu kündigen. Wer in der Sache nun richtig liegt, soll das Landesarbeitsgericht klären.

Die Stadt strebt eine Gerichtsentscheidung an, die ihr Vorgehen rechtfertigen würde. Materiell wird darüber verhandelt, ob das Arbeitsverhältnis des IU-Leiters schon am 1. März oder doch erst am 30. September 2017 geendet hat. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wird aber auch einen Ausblick auf eine andere Verhandlung im Zusammenhang mit der International Unit bieten, die nur wenige Wochen später terminiert ist. Die Stadt hat sich in der Folge des Skandals nicht nur von Andreas Braun (und bereits 2016 vom früheren Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz) getrennt, sondern auch von der ehemaligen Direktorin für Finanzen und Controlling, Antje Groß. Aufgrund des bestehenden Vertrags konnte ihr nur fristlos gekündigt werden.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klinikum-stuttgart-frueherem-leiter-der-auslandsabteilung-zu-recht-gekuendigt.a459fc04-7eef-48d1-8cde-23c28896a8f2.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.skandal-um-international-unit-des-klinikums-es-tun-sich-abgruende-auf.e4c17638-a519-440f-a53e-ea33a12a1893.html