Misstrauensvotum gegen Ursula von der Leyen

Warum wurde das Verfahren eröffnet?

Lesen Sie hier, warum der Antrag gestellt wurde, welche Vorwürfe im Raum stehen und wie das Verfahren abläuft.

Warum wurde das Verfahren eröffnet?

Ursula von der Leyen.

Von Lukas Böhl

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, muss sich in der kommenden Woche einem Misstrauensvotum im Europäischen Parlament stellen. Auslöser ist ein Antrag, der von dem rumänischen Abgeordneten Gheorghe Piperea, Mitglied der ultrakonservativen Partei AUR, initiiert wurde. Unterstützt wurde der Antrag von mindestens 72 Abgeordneten – das entspricht dem erforderlichen Zehntel der 720 Parlamentsmitglieder, damit das Verfahren eingeleitet werden kann.

Kritikpunkte und Vorwürfe

Die Antragsteller werfen von der Leyen und ihrer Kommission insbesondere Intransparenz und Missmanagement in der Corona-Politik vor. Zentraler Kritikpunkt sind nicht offengelegte Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Vorstandsvorsitzenden des Pharmakonzerns Pfizer während der Pandemie. Zudem werden der Kommission eine angebliche Einmischung in die Präsidentschaftswahl in Rumänien sowie Kritik am EU-Finanzierungsprogramm für Verteidigungsausgaben vorgeworfen.

Ablauf des Verfahrens

Nachdem die erforderliche Zahl an Unterstützern erreicht und die Unterschriften geprüft wurden, informierte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Fraktionsvorsitzenden offiziell über den Misstrauensantrag. Damit ist das Verfahren eröffnet. Das Parlament wird im Rahmen der nächsten Plenarsitzung in Straßburg über den Antrag debattieren und anschließend abstimmen.

Politische Bedeutung und Erfolgsaussichten

Für einen erfolgreichen Misstrauensantrag ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen sowie die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments notwendig. Angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse gilt es als sehr unwahrscheinlich, dass der Antrag angenommen wird. Sollte dies jedoch geschehen, müsste die gesamte EU-Kommission geschlossen zurücktreten.