Die Reform der Grundsicherung sorgt für Verunsicherung. Was bedeutet sie konkret für Menschen im Ruhestand?
Gibt es auch bei der Rente Veränderungen?
Von Lukas Böhl
Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld grundlegend reformieren und ab 2026 durch die „Neue Grundsicherung“ ersetzen. Ziel ist es, Menschen im erwerbsfähigen Alter schneller und konsequenter in Arbeit zu bringen. Viele Rentner fragen sich nun: Betrifft mich das auch? Ändert sich etwas an der Grundsicherung im Alter?
Für Rentner ändert sich nichts
Die wichtigste Nachricht gleich vorweg: Für Menschen im Ruhestand, die bereits Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beziehen, ändert sich durch die Reform nichts. Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf das Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also auf Leistungen für erwerbsfähige Arbeitsuchende.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingegen ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie bleibt von der Reform unberührt. Wer sie bezieht oder künftig beantragt, kann daher weiterhin mit den bekannten Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Leistungen rechnen.
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Worum es bei der Reform wirklich geht
Die geplante „Neue Grundsicherung“ soll vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter schneller in Arbeit bringen. Dazu gehören unter anderem:
All diese Maßnahmen greifen nicht bei der Grundsicherung im Alter. Rentnerinnen und Rentner sind von Pflichten zur Arbeitsaufnahme, Terminvorgaben oder Sanktionen nicht betroffen.
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Regelsätze bleiben 2026 unverändert
Zusätzlich hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Regelbedarfe in der Grundsicherung 2026 nicht steigen, aber auch nicht sinken. Für Alleinstehende bleiben es weiterhin 563 Euro im Monat, für Paare 506 Euro pro Person. Grund dafür ist die sogenannte Besitzschutzregelung: Leistungen dürfen nicht unter das bisherige Niveau fallen, selbst wenn eine neue Berechnung geringere Beträge ergeben würde. Eine mögliche Erhöhung kann daher erst wieder ab dem 01. Januar 2027 erfolgen. Über die Höhe der Regelbedarf ab 2027 wird allerdings erst im Laufe des nächsten Jahres entschieden.