Was das Gesetz in Backnang bewirkt hat

Seit dem 1. April 2024 sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Zwei Jahre später zeigt sich, dass der Konsum stabil geblieben, die Polizeiarbeit komplexer und die Frühintervention bei Jugendlichen stark zurückgegangen ist.

Was das Gesetz in Backnang bewirkt hat

Seit der Gesetzesänderung hat sich das Konsumverhalten nicht verstärkt – im Gegenteil, es zeigt einen leichten Rückgang. Foto: Adobe Stock/Cendeced

Von Daniela Wahl

Backnang. Rund zwei Jahre sind vergangen, seit das neue Konsumcannabisgesetz in Kraft getreten ist und die kleine grüne Pflanze in Deutschland teillegalisiert wurde (siehe Infotext). Wie sich das neue Gesetz auf Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Kriminalität in Deutschland auswirkt, erforscht aktuell das Forscherteam EKOCAN. Bei einer Fachtagung der Jugend- und Drogenberatung Horizont in Backnang hat Forschungsmitglied Benedikt Iberl von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen die Ergebnisse des Zwischenberichts, der im April veröffentlicht wurde, vorgestellt. Diese decken sich mit den Erfahrungen einiger Backnanger Einrichtungen und des Polizeipräsidiums Aalen.

Konsum Wie die Ergebnisse zeigen, ist der Konsum von Cannabis seit dem 1. April 2024 stabil bis leicht rückläufig. „Das kann aber auch an einem aktuellen Trend liegen“, erklärt Benedikt Iberl. Laut dem Wissenschaftler kommt das meiste Gras aktuell aus Nordamerika und Thailand.

Was sich jedoch verändert hat. ist, dass immer mehr Menschen selbst anbauen. „Es ist am günstigsten“, sagt Benedikt Iberl. Die Gesetzesänderung hat zudem den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtert, das nun zu einem günstigen Preis bei hoher Qualität erhältlich ist. „2025 wurden 200 Tonnen medizinisches Cannabis verkauft“, erzählt er. Durch diese Veränderungen sei der Schwarzmarkt aktuell im Zugzwang, ebenfalls hochwertiges Cannabis zu liefern. „Von einem relevanten Rückgang des Schwarzmarkts ist deshalb auszugehen“, sagt er. Anbauvereinigungen, die sogenannten Cannabis Social Clubs, spielen laut den Forschungsergebnissen aktuell noch eine untergeordnete Rolle, auch weil diese strengen Auflagen unterliegen.

Wie Sozialarbeiterin Tanja Brous von Horizont erklärt, blieb Cannabis 2025 die vorherrschende Substanz in den Beratungsstellen des Rems-Murr-Kreises. Insgesamt haben 125 Menschen die Beratungsstellen aufgesucht, davon 39 in Backnang. Im Vergleich zu den Jahren davor hat die Zahl der Beratungen seit 2023 jedoch stetig abgenommen. Die Drogenhilfe vermutet einen Zusammenhang mit der Entkriminalisierung, berichtet die Sozialarbeiterin.

Jugendschutz Laut Benedikt Iberl kann aktuell noch kein Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme wie Psychosen festgestellt werden. „Positiv lässt sich auch beobachten, dass sich die Risikowahrnehmung positiv entwickelt hat“, sagt er. Dies könne jedoch auch wieder nur ein Trend sein. Welche Veränderung sich jedoch definitiv auf die Gesetzesänderung zurückführen lasse, sei ein Einbruch der Zahlen bei der Frühintervention.

Das beobachten auch der Sozialpädagoge Benedikt Resner von Horizont und Birgit Schmolke-El Titi, Leiterin der Caritas-Suchthilfe. Während 2023 noch 38 Jugendliche beim Frühinterventionsprojekt „Ausweg“ mitgemacht haben, waren es 2024 nur noch zwölf und 2025 gerade einmal eine Person. „Das Projekt ist gar nicht mehr frequentiert“, erklärt Resner. „Die Frühintervention wird nicht mehr genutzt“, bestätigt auch Birgit Schmolke-El Titi. Denn durch das neue Konsumcannabisgesetz werden Jugendliche nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie mit Cannabis erwischt werden, und somit auch nicht zur Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen verpflichtet. „Dadurch ist die Struktur nicht mehr gegeben, die Anbindung an die jungen Menschen fehlt. Wir müssen ganz neue Zugangswege ausloten“, erklärt Resner. So muss er mittlerweile andere Wege nutzen, um mit den Jugendlichen in Kontakt zu kommen, wie zum Beispiel durch Kooperationen mit der Mobilen Jugendarbeit.

Das Konsumverhalten der Jugendlichen, die Ronja Weller und Dirk Rohoff von der Mobilen Jugendarbeit Backnang betreuen, hat sich seit dem neuen Gesetz nicht verändert. „Unser Eindruck deckt sich mit den Ergebnissen der Forschung“, sagt Dirk Rohoff.

Was sich verändert hat: Die Jugendlichen seien offener mit dem Thema. So sehe man mittlerweile öfter Jugendliche, die draußen sitzen und zum Beispiel einen Joint rauchen: „Der Konsum findet nicht mehr nur überwiegend zu Hause statt.“

Polizeiarbeit Während die Cannabisdelikte zwischen 2014 und 2020 stetig zugenommen haben, ist die Zahl ab 2024 deutlich zurückgegangen. Während 2017 noch über 200000 Verfahren liefen, waren es im Jahr 2025 nur noch 40000, wie Benedikt Iberl erzählt: „Viele Verhaltensweisen waren ab 2024 plötzlich legal. Das ist die bedeutendste Entkriminalisierung in der Geschichte der Republik.“ Ein Ziel des Konsumcannabisgesetzes sei die Entlastung der Polizistinnen und Polizisten gewesen, erklärt der Wissenschaftler. Doch obwohl die Zahlen dafür sprächen, dass der Verfolgungsdruck auf die Beamten gesunken sei, zeichne sich in der Praxis ein anderes Bild ab. Das neue Gesetz sei sehr kompliziert und es gebe mehr rechtliche Fragen zu klären, weshalb pro Fall mehr Arbeit anfalle.

Das bestätigt auch die Polizeibeamtin Mandy Reichelt vom Referat Prävention beim Polizeipräsidium Aalen. Ein Anfangsverdacht für Drogenhandel lasse sich heute nicht mehr allein durch den Geruch von Cannabis oder einen Fund begründen. „Ein Verdacht könnte bestehen, wenn das Cannabis in kleine Klemmtüten mit meist zwei bis 2,5 Gramm verpackt ist“, erklärt Mandy Reichelt. Das Entlarven von Drogenhändlern und das Sammeln von Anhaltspunkten für eine mögliche Hausdurchsuchung sei daher deutlich schwieriger geworden.

Doch nicht nur dort zeigt sich durch das Gesetz eine veränderte Situation: Im Straßenverkehr ist im Rems-Murr-Kreis laut Kriminalhauptkommissar Bernd Märkle seit 2024 ein Anstieg von Cannabis zu verzeichnen. „Seit der Entkriminalisierung sind die Zahlen wieder steigend, und das trotz der Erhöhung des THC-Grenzwerts.“ Vor der Entkriminalisierung lag dieser noch bei einem Nanogramm pro Milliliter, jetzt bei 3,5. So gab es 2023 noch 178 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr. 2024 waren es schon 217 Fälle, 2025 bereits 372.

Konsumcannabisgesetz und Suchtberatung

Gesetz Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben und bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen zu Hause besitzen. Überschreitungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei größeren Mengen drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Der Erwerb, Besitz und Anbau für Minderjährige ist verboten, wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Es werden lediglich die Erziehungsberechtigten informiert. Der Handel bleibt strafbar. Mehr Infos: https://t1p.de/pthjo

Beratung Unterstützung bekommen Betroffene bei der Caritas, Albertstraße 8, in Backnang. Mehr Infos unter www.caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de. Horizont ist ein spezielles Beratungsangebot der Caritas für Menschen unter 28 Jahren. Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht, sind kostenlos und zieloffen. Eine offene Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung findet jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr statt.