Deutschland muss seine Klimaziele verschärfen. Wird das Heizungsgesetz jetzt doch nicht gekippt? Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben könnte.
Die Pläne der Bundesregierung reichen bisher nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.
Von Rebekka Wiese
Die Bundesregierung muss ihre Bemühungen um den Klimaschutz verschärfen. So kann man das Urteil verstehen, das das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag erlassen hat. Es gab der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die sich mit einer Klage gegen die Bundesregierung durchsetzen konnte. Damit könnte neue Konflikte auf die Bundesregierung zukommen.
Die Klage, über die nun entschieden wurde, ist schon älter. Es geht dabei um das Klimaschutzprogramm 2023. Das ist der Plan, den die Bundesregierung regelmäßig vorlegen muss, um darzulegen, wie sie ihre Klimaschutzziele erreichen will. Dafür schlagen alle Ministerien Maßnahmen vor, mit denen sich CO2 einsparen lässt. Doch was die Ampelregierung 2023 ankündigte, reichte nicht, um die Vorgaben zu erfüllen. Jetzt hat das Gericht mit seinem Gericht bestätigt, dass sie Bundesregierung nachschärfen muss.
Was das Klima-Urteil jetzt bedeutet
Und was bedeutet das jetzt? Nachträglich kann die Bundesregierung natürlich keine Maßnahmen mehr für das Jahr 2023 veranlassen. Aber sie muss ohnehin in den ersten zwölf Monaten nach Beginn der Legislaturperiode ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen – also bis zum 25. März 2026. Das wird nun noch ambitionierter ausfüllen müssen als ursprünglich gedacht.
Wie das aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Umweltstaatssekretär Flasbarth, der nach dem Urteil vor die Presse in Berlin trat, betonte, dass die jeweiligen Ministerien dafür zuständig seien, Vorschläge zu machen. „Wir sind in der Vergangenheit gut beraten gewesen, dass wir den anderen Ressorts keine Ideen gegeben haben“, sagte er. Er verwies aber darauf, dass bis zum Jahr 2030 aktuell noch eine Ziellücke von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe.
Deutsche Umwelthilfe macht Vorschläge
Weniger zurückhaltend mit Vorschlägen ist die DUH. „Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr“, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bis auf die letzte Maßnahme dürfte davon aber keine absehbar umgesetzt werden.
Aktuell werden in der Bundesregierung eher Vorschläge debattiert, die sich negativ auf die Klimaziele auswirken würden. Dazu zählt auch die Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes, das viele als „Heizungsgesetz“ kennen. Dafür wollte die Bundesregierung eigentlich bis zum 31. Januar Eckpunkte vorlegen. Nun ist noch offener, wie sich das Wirtschafts- und das Umweltministerium einigen wollen.
Lisa Badum, klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, verweist darauf, dass die Bundesregierung einiger ihrer angekündigten Vorhaben nun überprüfen sollte. „Das Abschwächen des Gebäudeenergiegesetzes, der Flottengrenzwerte und weiteren EU-Vorgaben zum Klimaschutz verbietet sich mit diesem Urteil“, sagte sie dieser Redaktion. Ob das die Bundesregierung auch so sieht, wird sich bis zum 25. März zeigen.