Weniger Leistung, mehr Ausgaben

Was die Gesundheitsreform die Bürger kostet

Bislang waberten die Details der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Luft. Nun liegt der erste Gesetzentwurf vor und ist in die Abstimmung gegangen – mit zahlreichen geplanten Kürzungen.

Was die Gesundheitsreform die Bürger kostet

Die geplante Gesundheitsreform nimmt Fahrt auf. Sicher ist vor allem: Für die Bürger wird es weniger Leistung für hohe Beiträge geben.

Von Markus Brauer/dpa/AFP/KNA

Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der am Donnerstag (16. April) in die Abstimmung gegangen ist.

Laut Ministerium enthält der Gesetzentwurf, der Ende April im Kabinett verabschiedet werden soll, 43 Maßnahmen aus dem Kommissionsbericht, 12 Maßnahmen in angepasster Version. Zudem habe das Ministerium 14 weitere Maßnahmen aufgenommen.

Das soll sich ändern

Klage der Kassen gegen Bund läuft

Eine Übernahme der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund ist derzeit nicht Teil der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Übernahme der sogenannten versicherungsfremden Leistungen durch den Bund fordern nicht nur die Krankenkassen, sondern auch Ärzte seit Jahren. Seitens des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen läuft daher derzeit eine Klage gegen den Bund auf insgesamt zehn Milliarden Euro beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Maßnahmen gegen Kassendefizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar mit 40 Milliarden Euro gerechnet werden. Es drohen explodierende Kassenbeiträge, was die Bundesregierung mit einer Reform verhindern will. Derzeit gibt es in Deutschland 93 Kassen.

Eine Expertenkommission hatte kürzlich 66 Reformvorschläge vorgestellt. „Über drei Viertel“ davon sollen nach Warkens Willen umgesetzt werden. Einen Gesetzentwurf dazu soll das Bundeskabinett bereits am 29. April beschließen.

Beiträge sollen stabil bleiben

Warken sicherte den Versicherten zu, dass die Krankenkassenbeiträge durch ihr Sparpaket mindestens bis 2030 stabil bleiben würden. „Mindestens bis dahin gehen wir von stabilen Sätzen aus“, versprach Warken.

Die Ministerin verwies auf weitere Vorhaben, um die Ausgaben im Gesundheitsbereich zu senken. So werde in den kommenden Wochen die Notfallreform vom Kabinett beschlossen. Es folge ein Vorschlag zur Einführung eines Primärarztsystems.

Bis Ende des Jahres werde die Reformkommission außerdem weitere Empfehlungen erarbeiten, unter anderem für eine bessere Prävention. „Wenn wir das alles auf den Weg gebracht haben und uns an die vorgesehene Begrenzung der Ausgaben halten, dann ist die Beitragsspirale endgültig Geschichte.“