Winterwetter in Baden-Württemberg

Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Schlechten Straßenverhältnisse erschweren in Teilen Baden-Württembergs den Arbeitsweg (Symbolbild).

Von red/dpa

Der Blick aus dem Fenster zeigt: Draußen schneit es! Wie schön! Oder doch nicht? Gerade Beschäftigte, die nicht von zu Hause arbeiten können, machen Vorhersagen zu witterungsbedingt schlechten Straßenverhältnissen eher nervös. 

Sie müssen aber dennoch dafür sorgen, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Schneefall, Schneematsch oder Glätte sind keine Entschuldigung dafür, zu spät im Büro oder in der Werkhalle zu erscheinen. Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie zur Arbeit kommen. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Wer aufgrund der Wetterverhältnisse nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz ankommt, bekommt für die Zeit der Verspätung unter Umständen kein Geld. Hier gilt laut Bredereck der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Dafür spielt es auch keine Rolle, ob Beschäftigte rechtzeitig losgefahren sind oder nicht.

Arbeitgeber informieren, Lösungen vorschlagen

Kündigt sich schlechtes Wetter schon an und ist absehbar, dass es auf dem Arbeitsweg Verzögerungen wegen Schnee, Eis oder etwa Sturm gibt, müssen Beschäftigte auf jeden Fall ihren Arbeitgeber informieren. Im besten Fall bieten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Führungskraft bereits Lösungen an - nach Möglichkeit etwa, im Homeoffice zu arbeiten oder die verpassten Stunden nachzuarbeiten, empfiehlt der Fachanwalt.

Ob eine Verspätung bei Winterwetter oder Sturm eine Abmahnung rechtfertigt, ist immer eine Einzelfallentscheidung - denn sie setzt vorwerfbares Verhalten voraus. Immer abhängig davon, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft.

Einen plötzlichen Wintereinbruch müssen Beschäftigte nicht mit allen Konsequenzen vorhersagen können. Sind die Wetterbedingungen aber schon seit Tagen wegen Glatteis oder Schnee schwierig, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.