Corona-Regeln im ÖPNV

Was gilt bald in Baden-Württemberg?

Andere Bundesländer sind vorgeprescht. Baden-Württemberg folgt bei der Aufhebung dieser Corona-Regel in Kürze nach. Was gilt dann?

Was gilt bald in Baden-Württemberg?

Solche Mahnungen gelten in Bus und Bahn schon bald nicht mehr.

Von Andreas Geldner

Baden-Württemberg lässt die Maskenpflicht in Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen am 31. Januar enden. Denn dies ist der letzte Tag, an dem die derzeitige Corona-Verordnung noch gilt. Die Maske im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland ist schon seit Anfang Dezember ein Auslaufmodell. Sachsen-Anhalt und Bayern waren hier die ersten, die vorangegangen sind. Andere Bundesländer sind gefolgt.

Mit der Monatswende Januar/Februar ist die Regel in diesem Bereich dann in der ganzen Bundesrepublik passé, auch wenn sich die Länder nicht auf einen einheitlichen Stichtag einigen konnten.

Die meisten verbliebenen Bundesländer folgen erst am 2. Februar, demselben Tag, an dem auch zwei Monate früher als ursprünglich geplant die Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr entfallen wird. Rein theoretisch müsste man also im Südwesten beim Umsteigen von der S-Bahn in den ICE am 31.1. und am 1.2. noch eine Maske anziehen.

Nahverkehrsunternehmen folgen den Vorgaben

Auch die SSB und die S-Bahn in der Region Stuttgart werden dies umsetzen – so wie seit Anfang der Pandemie die Verkehrsunternehmen den politischen Vorgaben gefolgt sind.

In der Praxis dürfte sich an dem Stichtag nicht so viel ändern. Denn wer schon jetzt keine Maske mehr trug, hatte in der Realität keine Sanktionen mehr zu befürchten, auch wenn theoretisch bis Ende Januar noch ein Bußgeld zwischen 70 und 250 Euro fällig werden könnte. Und wer sich persönlich schützen will, wird im Winter die Maske noch eine Weile anbehalten.

Polizei hat nicht mehr kontrolliert

„Die Polizei hat hier zuletzt nicht mehr kontrolliert. Wir waren nur tätig, wenn es Konflikte gab“, sagt eine Sprecherin der Landespolizeidirektion. Eine Ahndung von Maskenverweigerung ist nämlich nicht die Aufgabe und Befugnis der Verkehrsunternehmen. „Wir haben unsere Fahrgäste über die geltenden Regeln informiert“, sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Straßenbahnen SSB. Es gab auch keinen ausdrücklichen Auftrag an die Fahrkartenkontrolleure, auf fehlende Masken hinzuweisen.