Bei Temperaturen bis zu 40 Grad wird die Arbeit im Büro für viele Beschäftigte zur Belastung. Doch ein automatisches Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Arbeitgeber müssen trotzdem handeln, wenn Räume zu heiß werden.
Was gilt, wenn es im Büro sehr warm wird?
Von Katrin Jokic
Deutschland steht vor besonders heißen Tagen. Schon am Dienstag steigen die Temperaturen in Teilen des Landes auf deutlich über 30 Grad, im weiteren Wochenverlauf sind regional sogar bis zu 40 Grad möglich. Für viele Beschäftigte stellt sich damit eine naheliegende Frage: Was gilt eigentlich, wenn es im Büro unerträglich heiß wird? Gibt es ein Recht auf „Hitzefrei“?
Die kurze Antwort lautet: Nein, ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht. Beschäftigte dürfen also nicht einfach nach Hause gehen, nur weil es im Büro sehr warm ist. Wer eigenmächtig die Arbeit einstellt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer Hitze am Arbeitsplatz einfach hinnehmen müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz vor übermäßiger Wärme in Arbeitsräumen.
Welche Temperatur im Büro ist erlaubt?
Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zur Raumtemperatur. Danach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 Grad nicht überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht die Außentemperatur, sondern die Temperatur am Arbeitsplatz.
Die Regeln sehen ein Stufenmodell vor:
Wichtig ist: Diese Schwellen bedeuten nicht, dass Beschäftigte ab 30 oder 35 Grad automatisch frei haben. Sie bedeuten aber, dass der Arbeitgeber nicht untätig bleiben darf.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze tun?
Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt vom Arbeitsplatz ab. Die Regeln schreiben nicht in jedem Fall eine bestimmte Lösung vor. Eine Klimaanlage muss der Arbeitgeber also nicht automatisch einbauen. Er muss aber geeignete Maßnahmen treffen, um die Belastung zu verringern.
Typische Maßnahmen sind etwa:
Besonders wirksam sind technische und organisatorische Maßnahmen. Erst danach kommen persönliche Maßnahmen wie leichtere Kleidung in Betracht. Sicherheitskleidung, Schutzschuhe oder andere vorgeschriebene Ausrüstung dürfen wegen der Hitze aber nicht eigenmächtig weggelassen werden.
Was gilt bei mehr als 35 Grad im Büro?
Wird im Arbeitsraum eine Lufttemperatur von mehr als 35 Grad erreicht, ist der Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Das heißt aber nicht automatisch, dass Beschäftigte nach Hause gehen dürfen. Zunächst muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Arbeit anders organisiert oder in andere Räume verlegt werden kann.
Möglich sind zum Beispiel Ausweichräume, zusätzliche Entwärmungspausen, Luftduschen, technische Kühlung oder andere besondere Schutzmaßnahmen. Fehlen solche Maßnahmen, darf in dem betroffenen Raum nicht einfach weitergearbeitet werden, als wäre nichts geschehen. Der Arbeitgeber muss dann eine Lösung finden.
Dürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern?
Eigenmächtiges Hitzefrei ist riskant. Beschäftigte sollten nicht ohne Absprache den Arbeitsplatz verlassen. Sinnvoller ist es, die Temperatur zu dokumentieren, Vorgesetzte auf die Belastung hinzuweisen und konkrete Maßnahmen einzufordern.
Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten trotz erheblicher Gesundheitsgefahr nicht nach, kann im Einzelfall ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung in Betracht kommen. Das ist arbeitsrechtlich aber heikel und sollte nicht vorschnell ohne Beratung ausgeübt werden. Praktischer ist meist der Weg über Vorgesetzte, den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat er beim Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Er kann darauf drängen, dass der Arbeitgeber klare Regeln für Hitzetage vereinbart. Dazu gehören etwa Schwellenwerte, Pausenregelungen, Homeoffice-Möglichkeiten, gelockerte Kleidungsvorgaben oder die Verlagerung von Arbeitszeiten.
Solche Regelungen sind sinnvoll, bevor die nächste Hitzewelle kommt. Denn wenn erst bei 35 Grad im Büro diskutiert wird, fehlt oft die Zeit für praktikable Lösungen.
Was gilt im Homeoffice?
Beim Homeoffice kommt es auf die genaue Form an. Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz trägt der Arbeitgeber mehr Verantwortung für die Arbeitsbedingungen. Beim mobilen Arbeiten wählen Beschäftigte ihren Arbeitsort dagegen meist selbst. Dann ist es schwieriger, aus der Hitze in der eigenen Wohnung Ansprüche gegen den Arbeitgeber abzuleiten.
Trotzdem können flexible Regelungen helfen: Wer seine Arbeit zeitlich verlagern kann, arbeitet an sehr heißen Tagen oft besser frühmorgens oder am Abend. Ob das möglich ist, hängt aber von Arbeitsvertrag, betrieblichen Regeln und Absprachen mit dem Arbeitgeber ab.
Was Beschäftigte selbst tun können
Auch Beschäftigte können dazu beitragen, die Belastung zu verringern. Dazu gehört, frühzeitig zu lüften, Sonnenschutz konsequent zu nutzen, unnötige Geräte auszuschalten und ausreichend zu trinken. Geeignet sind vor allem Wasser, ungesüßte Tees oder verdünnte Fruchtsäfte.
Leichte, luftdurchlässige Kleidung hilft, sofern keine Dienstkleidung oder Sicherheitsvorschriften entgegenstehen. Kurzfristige Abkühlung bringen kaltes Wasser an den Handgelenken, kühlende Tücher oder kurze Pausen in kühleren Bereichen.
Warnzeichen wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, ungewöhnliche Erschöpfung oder Kreislaufprobleme sollten ernst genommen werden. Bei starken Beschwerden muss die Arbeit unterbrochen und medizinische Hilfe geholt werden.
Kein Hitzefrei, aber Schutzpflichten
Arbeitnehmer haben keinen pauschalen Anspruch auf Hitzefrei im Büro. Sie müssen hohe Temperaturen aber auch nicht schutzlos hinnehmen. Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Arbeitgeber reagieren, ab mehr als 30 Grad müssen sie Maßnahmen ergreifen. Bei mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.
Für Beschäftigte heißt das: nicht eigenmächtig nach Hause gehen, sondern die Situation ansprechen, dokumentieren und konkrete Abhilfe verlangen. Für Arbeitgeber heißt es: Hitze ist kein Komfortproblem, sondern eine Frage des Arbeitsschutzes.