Reform in Baden-Württemberg

Was passiert bei säumigen Grundsteuererklärungen?

Millionen Immobilien müssen für die geplante Grundsteuerreform neu bewertet werden, auch in Baden-Württemberg. Doch rund drei Wochen vor Fristende hat noch nicht einmal die Hälfte der Eigentümer die Erklärung abgegeben. Was Betroffene jetzt beachten müssen.

Was passiert bei säumigen Grundsteuererklärungen?

Ende Januar läuft die verlängerte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Von Jonathan Janz

Seit 2018 steht fest, dass die Grundsteuer in Deutschland reformiert werden muss. Die Reform beruht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – die bisherige Bewertung behandle gleichartige Grundstücke unterschiedlich, weshalb die geltende Einheitsbewertung nicht verfassungskonform sei. Folglich wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt.

Für Eigentümer bedeutete das: Auf ins Steuerportal Elster und die neue Grundsteuererklärung ausfüllen. Weil der Rücklauf bei den Finanzämtern aber sehr zögerlich war und ist, beschlossen die Finanzminister der Länder im Oktober eine Verlängerung der Frist um drei Monate. Ende Januar läuft diese Frist-Verlängerung nun aus, doch noch immer fehlen viele Erklärungen. „Stand heute sind 2,6 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind rund 46 Prozent der insgesamt einzureichenden Erklärungen“, heißt es vonseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Erstmal Erinnerung statt Sanktion

Nach Fristende werden die Finanzämter im ersten Quartal dieses Jahres ein Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die noch keine Erklärung abgegeben haben, heißt es vom Ministerium weiter. Das Land setzt also auf eine diplomatische Lösung, anstatt sofort mit Strafen zu drohen. Es weist aber auch darauf hin, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die Erklärung abzugeben. Theoretisch können die Finanzbehörden zum Beispiel Zwangsgelder erheben, falls jemand die Erklärung nicht abgibt. Eigentlich soll die neue Berechnung der Grundsteuer erst 2025 greifen. Der lange Vorlauf ist nötig, damit Behörden und Kommunen sich noch vorbereiten können.

Viel mehr Zeit sollen die Immobilienbesitzer aber nicht bekommen. Zum Thema Fristverlängerung sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber unserer Zeitung: „Bund und Länder hatten sich auf die einmalige Fristverlängerung verständigt. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht vorgesehen.“

Baden-Württemberg fährt mit eigenem Modell

Neben der Reform der Grundsteuer wurde 2018 auch beschlossen, dass die Länder vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen können. Baden-Württemberg macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Das neue Modell sei einfach, transparent und recht unbürokratisch, schreibt das Finanzministerium des Landes auf seiner Webseite. Ein Sprecher des Ministeriums erklärt, warum: „Das Bundesmodell berücksichtigt verschiedene Komponenten für die Berechnung. Dazu gehören unter anderem die Grundstücksfläche, aber auch die darauf befindlichen Gebäude. Diese Gebäude werden nach Art, Fläche und Alter bewertet. Das macht die Berechnung detailreich, komplex und fehleranfällig. Unser Modell verzichtet auf die Gebäudekomponente. Daher ist es einfacher und unbürokratischer.“

Kritik gibt es an allen existierenden Modellen der Grundsteuerreform – unter anderem lautet ein Vorwurf, das Steuerportal Elster sei für Laien zu schwer zu verstehen. Wegen Verfassungsbedenken ist gegen die Grundsteuerreform im Land bereits die erst Klage eingereicht worden. Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat außerdem eine Reform der Steuersoftware Elster vorgeschlagen.