Was Sie zum Stichtag 30. November über unterjährige Verträge, Saisonkennzeichen und Sonderkündigungsrechte wissen müssen.
Preisanstieg in der KfZ-Versicherung – was tun?
Von Michael Maier
Die Kfz-Versicherung ist ein notwendiger Schutz für jeden Autofahrer. Doch wann und wie kann man den Vertrag eigentlich kündigen? Während viele Verträge klassisch vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen, gibt es auch unterjährige Vereinbarungen.
Gerade bei diesen ist es wichtig, die Kündigungsfristen genau zu kennen, um nicht ungewollt in einem Vertrag hängen zu bleiben und günstigere Alternativen ins Auge fassen zu können.
KfZ-Versicherung mit Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit, die dem Kalenderjahr entspricht. Das bedeutet, sie beginnen am 1. Januar und enden am 31. Dezember. In diesem Fall ist die Kündigung relativ einfach.
Sonderfall unterjährige Verträge in der KfZ-Versicherung
Doch was, wenn Ihr Vertrag nicht am 1. Januar beginnt? Unterjährige Verträge sind gar nicht so selten, beispielsweise wenn Sie ein Fahrzeug im Lauf des Jahres neu versichern. Hier gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten:
KfZ-Versicherung mit Saisonkennzeichen kündigen
Bei Saisonkennzeichen ist es wichtig, die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens zu beachten. Die Versicherung läuft in der Regel über den gesamten Zeitraum, auch wenn das Fahrzeug nur saisonal genutzt wird. Eine Kündigung ist hier ebenfalls zum Ende des Versicherungsjahres möglich, unter Beachtung der einmonatigen Kündigungsfrist.
Sonderkündigungsrechte in der KfZ-Versicherung
Unabhängig vom regulären Kündigungstermin gibt es Situationen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben:
Tipps für die Kündigung der KfZ-Versicherung
Vergleichen lohnt sich – nutzen Sie die Zeit vor der Kündigung, um Angebote anderer Versicherer zu vergleichen. So können Sie sicherstellen, dass Sie den besten Schutz zum besten Preis erhalten.