Wegen einer Nazi-Parole muss ein Fußballfan blechen

Richterin spricht von „Brauner Suppe“ und verdonnert einen 32-jährige Bundeswehr-Zeitsoldaten zur Zahlung von 2000 Euro.

Wegen einer Nazi-Parole muss ein Fußballfan blechen

Foto: A: Becher

Von Bernd S. Winckler

ASPACH/STUTTGART. Es ging um einen wüsten Ausruf aus dem nationalsozialistischen Vokabular nach einem Fußballspiel im Fautenhau: Die 40. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hatte zu entscheiden, ob der 32-jährige Bundeswehr-Zeitsoldat diesen Spruch von sich gab, oder – wie er beteuerte – nicht. Am Ende ging das Gericht von Ersterem aus.

Die beiden Mannschaften gaben ihr Bestes. Dennoch verloren die Gäste aus Chemnitz, die am 28. September des vergangenen Jahres bei der SG Sonnenhof Großaspach im Drittliga-Spiel gastierten, mit 0:2. Die Spieler vom Chemnitzer FC nahmen es gelassen, während der 32-jährige Angeklagte, der ein Fan der Chemnitzer Fußballer ist, hingegen noch auf dem Rückweg aus dem Aspacher Stadion inmitten zahlreicher Fans gut hörbar „Sieg Heil“ verkündet haben soll.

Dieser kurze Satz, der rechtlich als „Verwenden eines Kennzeichens verfassungswidriger Organe“ gilt, brachte den Zeitsoldat zunächst vor das Amtsgericht Backnang. Dort entschied der Richter auf eine Geldstrafe von 3000 Euro (wir berichteten), die der Verurteilte jedoch nicht akzeptieren wollte. Er fühlte sich unschuldig als Verfassungsfeind verfolgt und fürchtete auch die daraus folgenden disziplinarischen Weiterungen seiner Truppe. Schon in der Ersten Instanz hatte er sich von derartigen nationalsozialistischen Äußerungen distanziert.

Gegen den Schuldspruch legte der 32-Jährige Berufung ein, sodass sich jetzt das Stuttgarter Landgericht mit dem Fall befasste. Um zu untermauern, dass der umstrittene Satz niemals von ihm ausgesprochen wurde, hatte er einen Zeugen mit in den Prozess gebracht, ebenfalls ein Bundeswehrangehöriger. Der bestätigte im Zeugenstand, dass er, obwohl er nach dem Spiel direkt neben dem Angeklagten ging, nichts davon mitbekommen habe. Andere Zeugen jedoch wollen aus dem Munde des 32-Jährigen deutlich das Nazi-Zitat mitbekommen haben.

Für die Stuttgarter Strafkammer galt es abzuwägen, wem man glaubt. Lag ein Hörfehler vor? Hat der Dialekt des Angeklagten die Umstehenden verwirrt? Die Vorsitzende Richterin der 40. Strafkammer ist deutlich: „Wir erleben derzeit gerade eine Braune Suppe bei der Bundeswehr und der Polizei“. Erstaunt nahm sie auch zur Kenntnis, dass der Angeklagte zu dem Vorwurf gar nichts sagte. Das sei sein gutes Recht als Beschuldigter, so der Kommentar. Doch auch die Strafkammer kam letztlich zu dem Schluss, dass ein Hörfehler nicht vorlag, milderte jedoch die 3000 Euro Geldstrafe um 1000 Euro herab, und verwarf seine Berufung mit dieser Maßgabe.

Ob der 32-Jährige diese 2000 Euro Geldstrafe akzeptiert, ist fraglich. Er fühle sich weiterhin unschuldig. Das Landgericht legt Wert darauf, dass der Spruch noch nicht rechtskräftig ist. Möglicherweise wird sich nunmehr das Stuttgarter Oberlandesgericht als Letzte Instanz mit dem Fall befassen müssen.