Weihnachtsgebäck unbedenklich: Vanillepaste irreführend

dpa/lsw Stuttgart. Das in Baden-Württemberg verkaufte Weihnachtsgebäck erfüllt nach Einschätzung der Lebensmittelüberwacher größtenteils die Vorgaben der EU. Dies hätten Kontrollen in der Vorweihnachtszeit ergeben, teilte das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mit.

Beim Weihnachtsgebäck könne beim Backen gesundheitsschädliches Acrylamid entstehen. Erfreulicherweise sei dieser unerwünschte Stoff nur bei zwei von 38 Proben im Bereich des derzeitigen EU-Richtwertes gefunden worden, hieß es. In allen anderen Proben waren die Werte unauffällig. Die aktuellen Ergebnisse sprächen dafür, dass die europaweit vorgegebenen Regelungen für diesen problematischen Stoff eingehalten würden.

Auch nach dem in größeren Mengen als gefährlich geltenden Stoff Cumarin, der vor allem bei Zimtsternen verwendet wird, wurde gesucht. Die erlaubte Höchstmenge sei aber bei keinem der bisher untersuchten Zimtsterne überschritten worden.

Nur bei Vanillepasten als Ersatz für Vanilleschoten äußerten die Prüfer Bedenken. Angaben wie „1 Teelöffel statt 1 Vanilleschote“ suggerierten nennenswerte Anteile der Vanilleschote, einem der teuersten Gewürze der Welt. Tatsächlich ermittelt wurde bei ersten Untersuchungen dieser Mischungen, dass ein Teelöffel lediglich zwischen einem Zehntel und einem Zwanzigstel einer Vanilleschote enthält. Die Werbeversprechen würden bei weitem nicht zutreffen. Die Produkte wurden daher als irreführend beurteilt.