Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten in Kraft

dpa/lsw Stuttgart. In Baden-Württemberg treten heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht für den Besuch im Freibad, in der Außengastronomie oder bei Kulturveranstaltungen. Zugleich sind Konzerte oder Theateraufführungen im Freien mit bis zu 750 Teilnehmern erlaubt.

In der Gastronomie dürfen wieder bis zu 50 Menschen sowohl innen als auch außen zusammenkommen. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest oder der Nachweis, geimpft oder genesen zu sein. Auch für Regionen mit höheren Infektionszahlen gibt es Lockerungen. Die sogenannte Öffnungsstufe drei ist nun schneller als bisher erreichbar, nämlich bei fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz unter 50. Kneipen und Restaurants dürfen in diesem Fall dann bis 1.00 Uhr nachts öffnen.

Zum Beginn der neuen Woche fällt zudem die Impfpriorisierung im Südwesten komplett weg. Damit gibt es nach den Arztpraxen nun auch in den Impfzentren keine Vorgabe mehr, wer vorrangig geimpft werden sollte. Als dritte Säule der Impfkampagne starten künftig auch die Betriebsärzte landesweit mit den Corona-Impfungen.

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