Versuchter Drohnenanschlag in Leipzig

Welche Beweise die Bundesregierung gegen Russland anführt

Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Drohnenanschlag in Leipzig verantwortlich. Doch welche Indizien und Erkenntnisse stützen diesen Vorwurf?

Welche Beweise die Bundesregierung gegen Russland anführt

Statement von Dobrindt und Wadephul zur Sprengstoff-Drohne.

Von Lukas Böhl

Fast einen Monat nach dem versuchten Anschlag mit Sprengstoff-Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle hat sich die Bundesregierung festgelegt: Russland soll hinter der Tat vom 4. August stecken. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von polizeilichen Ermittlungsergebnissen, bekannten Tatmustern und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, die zusammengenommen auf eine Verantwortung russischer staatlicher Stellen hindeuteten.

Doch worauf stützt Berlin diese Anschuldigung konkret? Eine vollständige Beweiskette hat die Bundesregierung bislang nicht öffentlich gemacht. Mehrere Bausteine ihrer Bewertung sind jedoch bekannt.

Am 4. August wurde im Sicherheitsbereich des Flughafens Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff und Zündtechnik präparierte Drohne entdeckt. Die Bundesanwaltschaft übernahm kurz darauf die Ermittlungen. Nach Angaben der Behörde bestanden zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mit einer Drohne eine Explosion auf dem Flughafengelände ausgelöst werden sollte. Ermittelt wird unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

1. Drohne, Sprengstoff und Zündtechnik

Den ersten Baustein der deutschen Zuschreibung bilden die am Tatort sichergestellten Gegenstände.

Dobrindt erklärte, es seien „Tatmittel wie die Drohnenkonfiguration, diverse Bauteile, Sprengstoff und Zündtechnik“ verwendet worden, die deutschen Sicherheitsbehörden bereits aus anderen hybriden Operationen Russlands sowie aus dem russischen Krieg gegen die Ukraine bekannt seien.

Bereits unmittelbar nach dem Vorfall hatten Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben, dass an einer der Drohnen ein Paket mit Sprengstoff befestigt worden sein soll. Untersuchungen deuteten demnach unter anderem auf PETN und Semtex hin. Später wurden weitere Fluggeräte sowie möglicher militärischer Sprengstoff sichergestellt.

Entscheidend ist allerdings: Ein bestimmter Sprengstoff oder eine bestimmte Drohnenbauart allein beweist noch keine russische Urheberschaft. Die Bundesregierung argumentiert vielmehr mit der Kombination der einzelnen Komponenten und deren Übereinstimmung mit bekannten Vorgehensweisen.

2. Bundesregierung sieht professionelle Planung

Auch die technische Umsetzung spielt für die Bewertung der Sicherheitsbehörden eine Rolle.

Die am Tatort festgestellte Technik und das Zusammenspiel der einzelnen Elemente ließen nach Darstellung Dobrindts auf ein „hohes Maß an technischer Expertise“ und einen erheblichen organisatorischen Aufwand bei Planung und Vorbereitung schließen. Gleichzeitig unterscheidet die Bundesregierung zwischen den mutmaßlichen Planern und den Personen, die den Anschlag letztlich ausgeführt haben sollen.

Die unmittelbare Ausführung ordnete Dobrindt sogenannten „Low-Level-Agenten“ zu. Gemeint sind Personen, die nicht selbst hochrangige Geheimdienstmitarbeiter sein müssen, sondern für begrenzte Aufgaben angeworben werden können.

Dieses Vorgehen gilt europäischen Sicherheitsbehörden seit längerem als eine Methode russischer Dienste: Operationen sollen demnach teilweise von Personen ausgeführt werden, deren Verbindung zum eigentlichen Auftraggeber schwerer nachzuweisen ist.

3. Das Tatmuster soll zu früheren russischen Operationen passen

Ein weiterer Punkt ist das sogenannte Tatmuster.

Nach Darstellung des Innenministers beobachten deutsche und europäische Sicherheitsbehörden bei mutmaßlich russischen hybriden Operationen wiederkehrende Gemeinsamkeiten: ähnliche Ziele, vergleichbare Tatmittel, Vorgehensweisen und Täterprofile.

Dabei gehe es unter anderem um Sabotage, Spionage, Desinformation sowie die Vorbereitung von Anschlägen. Die Bundesregierung betrachtet Leipzig deshalb ausdrücklich nicht als isolierten Vorfall, sondern ordnet den Anschlagsversuch in eine Reihe mutmaßlicher russischer Aktivitäten in Deutschland und Europa ein.

Schon vor der offiziellen Schuldzuweisung hatten Sicherheitskreise Parallelen zu früheren Sabotagefällen gesehen. Recherchen von NDR, WDR und SZ verwiesen beispielsweise auf Ähnlichkeiten zu Anschlägen auf Luftfrachtpakete, bei denen ebenfalls eine russische Beteiligung untersucht wurde.

4. Nachrichtendienste sollen Verbindungen nach Russland festgestellt haben

Der vermutlich gewichtigste Teil der deutschen Begründung ist zugleich der am wenigsten öffentlich nachvollziehbare: nachrichtendienstliche Erkenntnisse.

Dobrindt erklärte, entsprechende Informationen wiesen auf beteiligte Personen hin, „die im Auftrag russischer staatlicher Stellen gehandelt haben“. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios stießen die Ermittler dabei zumindest auf eine Person, die nachweislich an einen russischen Geheimdienst angebunden sein soll. Konkrete Tatverdächtige konnten dem Bericht zufolge bislang jedoch nicht festgenommen werden.

Welche Person gemeint ist, um welchen russischen Dienst es sich handeln soll und auf welche Weise die Verbindung festgestellt wurde, machte die Bundesregierung nicht öffentlich.

Russland weist Anschuldigungen zurück

Moskau bestreitet eine Beteiligung. Kremlsprecher Dmitri Peskow kritisierte, Deutschland habe keine ausreichenden Beweise öffentlich vorgelegt. Präsident Wladimir Putin ging noch weiter und warf Deutschland vor, Beweise gegen Russland manipuliert beziehungsweise „untergeschoben“ zu haben. Belege für diesen eigenen Vorwurf präsentierte Putin nicht.