Wenn das Messer locker sitzt

20-Jähriger wegen Totschlagsversuch angeklagt – Nach Jugendstrafrecht könnten ihm bis zu zehn Jahre Haft bevorstehen

Von Bernd S. Winckler

WEINSTADT.„Die Frau Merkel hat mich nach Deutschland eingeladen“, so der 20-Jährige auf die Frage des Gerichts, warum er hier sei. Angeklagt ist der Afghane nunmehr wegen versuchten Totschlags, verübt in einer Flüchtlingsunterkunft in Weinstadt. Mit Messerstichen in Arme und Hals soll er einen anderen Flüchtling schwer verletzt haben.

Er stammt aus Afghanistan, hat aber bei seiner Ankunft in Deutschland vor zwei Jahren angegeben, er stamme aus dem Iran. Ebenso hatte er ein falsches Geburtsdatum angegeben und bei den Einreisebefragungen gesagt, seine Eltern seien tot und er sei vor dem Krieg geflüchtet. Jetzt vor der 4. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gibt er kleinlaut zu, dass er damals gelogen habe. In Wirklichkeit sei er über den Iran, die Türkei nach Deutschland gekommen, weil „Frau Merkel sagte, sie braucht uns...“ Hier habe er sich ein „besseres Leben“ erhofft. Und in Wirklichkeit leben die Eltern noch – in der Türkei bei einem Onkel. Sein Asylantrag ist inzwischen abgelehnt, die Beschwerde dagegen hat sein Anwalt eingereicht.

Nach Einweisungen in verschiedenen bundesdeutschen Unterkünften landete der 20-Jährige im Jahre 2016 in der Unterkunft im Heuweg in Großheppach. Dort, so die Anklage gegen ihn, habe er am Abend des 9. Juni dieses Jahres mit einem anderen Asylbewerber zunächst verbalen Streit ausgefochten, dem Mann dann unvermittelt und ohne Grund einen so heftigen Stoß verpasst, dass der zu Boden fiel. Danach soll er mit den Worten „Ich werde dich umbringen“ mehrfach mit einem Küchenmesser, Klingenlänge 12,5 Zentimeter, auf den Mann eingestochen haben. Dabei habe er gezielt in Richtung Hals des Opfers gestochen, was dieser allerdings durch Abwehrhaltungen verhindern konnte. Dennoch wurde der Mann schwer an der Schulter und den Armen verletzt. Teils drang die Messerspitze bis zu einen Zentimeter tief in den Ellenbogen des Opfers ein. Insgesamt soll der Angeklagte siebenmal auf das Opfer eingestochen haben, dessen Tod billigend in Kauf nehmend. Erst als andere Mitbewohner den Angeklagten vom Opfer wegzerrten, gab dieser auf. Der Verletzte kam in ein Krankenhaus und musste operiert werden. Er wird in diesem auf mehrere Tage angesetzten Prozess als Zeuge aussagen.

Der Angeklagte selbst macht keine Angaben zum Tatvorwurf. Nur zu seiner Person gibt er Auskunft und sagt, er sei seit seinem zwölften Lebensjahr drogensüchtig. Dass er recht locker mit Messern umzugehen weiß, sagt ein Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom vorletzten Jahr aus. Dort habe er ebenfalls Streit bekommen und einem anderen Mann ein Messer vorgehalten und ihm gedroht, er werde ihn umbringen, wie am gestrigen ersten Prozesstag die vorsitzende Richterin der Strafkammer aus der Vorstrafenakte bekannt gab.

Ob es mit der angegebenen Drogensucht stimmt, hat das Gericht eine Sachverständige hinzugezogen. Der 20-Jährige will nämlich Heroin, Kokain, Haschisch und Marihuana konsumiert haben und zwar etwa alle zwei Tage. Am 13. Dezember wollen die Richter ein Urteil gegen ihn verkünden. Als 20-Jähriger trifft ihn Jugendstrafrecht von zwei bis zu zehn Jahren Haft.