Zum Jahreswechsel sollen die Beitragsbemessungsgrenzen beim Einkommen für die Sozialbeiträge angehoben werden. Die jährliche Mehrbelastung kann dabei deutlich über 1000 Euro erreichen.
Das ändert sich 2026 beim Gehalt.
Von David Hahn
Beitragsbemessungsgrenzen beschreiben den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialabgaben fällig werden. Diese gibt es sowohl für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der jeweiligen Beiträge herangezogen. Im kommenden Jahr sollen die Einkommensgrenzen, zu der Sozialabgaben fällig werden, steigen. Wer hat dadurch mit Mehrkosten zurechnen?
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich analog zur Lohnentwicklung. In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen diese von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze den Plänen zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze (regulär müssen Arbeitnehmende bis zu dieser Grenze gesetzlich krankenversichert sein) soll 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf 6.450 Euro angehoben werden.
Sozialabgaben: Wem weniger Netto vom Brutto bleibt
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen macht sich vor allem bei Menschen mit höherem Einkommen bemerkbar. Wer über den alten Einkommensgrenzen verdient, muss den aktuellen Plänen zufolge mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen. Die genaue Höhe der Mehrkosten richtet sich unter anderem nach der persönlichen Krankenkassenwahl und den jeweiligen Beiträgen. Auch die Kinderanzahl und das Alter kann sich auf die Höhe der Pflegeversicherung auswirken. Generelle Aussagen zur Mehrbelastung für Gutverdienende lassen sich demnach nicht treffen. Die Spanne der jährlichen Zusatzkosten bei den Sozialbeiträgen durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen reicht MOZ-Berechnungen zufolge von Kleinbeträgen bis über 1.700 Euro.
Beispielrechnung
Bei einer angestellten Person über 23 ohne Kinder und einem Einkommen von über 8.450 Euro pro Monat ergibt sich nach aktuellem Stand folgende Veränderung von 2025 zu 2026:
2026: Erhöhung der Zusatzbeiträge und mehr möglich
Die Berechnungen in diesem Artikel gehen von gleichbleibenden Beitragssätzen aus. Noch klafft nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) allerdings trotz schon vorgesehener Finanzspritzen im Etat der Krankenkassen eine Lücke von vier Milliarden Euro. Bereits zum Jahresbeginn hoben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge an. Die Koalition ringt aktuelle um Maßnahmen, um erneute Erhöhungen der Beiträge Anfang 2026 abzuwenden. Falls diese scheitern, kann es durchaus sein, dass sich die Beitragssätze auch 2026 erhöhen. Damit würden auch die Beiträge zur Krankenversicherung über den Zusatz durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hinaus steigen.
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen sich auch darüber hinaus auf weitreichende Reformen im Sozialsystem einstellen. Am Mittwoch, dem 17. September 2025, mahnte Bundeskanzler Friedrich Merz in der Generaldebatte im Bundestag zum Haushalt 2025, dass eine Reform der Sozialsysteme „unumgänglich“ sei. Bei der Rente müsse „der Generationenvertrag neu gedacht werden“. Reformen beim Bürgergeld seien eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Angesichts der Tragweite der geplanten Reformen könne es bei einem „Herbst der Reformen“ nicht bleiben, betonte Merz laut dpa. „Es wird sich ein Winter, ein Frühling, ein Sommer, ein nächster Herbst anschließen mit Reformen.“ Er forderte „Ausdauer“ bei der Reformbereitschaft. „Wir haben erst begonnen.“ Den Worten des Kanzlers zufolge scheint es somit nicht nur bei den Mehrbelastungen durch die Erhöhungen der Einkommensgrenzen bei den Sozialbeträgen zu bleiben.