Zum Jahreswechsel sollen die Beitragsbemessungsgrenzen beim Einkommen für die Sozialbeiträge angehoben werden. Die jährliche Mehrbelastung kann dabei deutlich über 1000 Euro erreichen.
Im nächsten Jahr ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen. Das hat auch Auswirkungen auf das Gehalt.
Von David Hahn
Beitragsbemessungsgrenzen beschreiben den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialabgaben fällig werden. Diese gibt es sowohl für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der jeweiligen Beiträge herangezogen. Im kommenden Jahr sollen die Einkommensgrenzen, zu der Sozialabgaben fällig werden, steigen. Wer hat dadurch mit Mehrkosten zurechnen?
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich analog zur Lohnentwicklung. In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen diese von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze den Plänen zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze (regulär müssen Arbeitnehmende bis zu dieser Grenze gesetzlich krankenversichert sein) soll 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf 6.450 Euro angehoben werden.
Sozialabgaben und Gehalt: Wem weniger Netto vom Brutto bleibt
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen macht sich vor allem bei Menschen mit höherem Einkommen bemerkbar. Wer über den alten Einkommensgrenzen verdient, muss den aktuellen Plänen zufolge mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen. Die genaue Höhe der Mehrkosten richtet sich unter anderem nach der persönlichen Krankenkassenwahl und den jeweiligen Beiträgen. Auch die Kinderanzahl und das Alter kann sich auf die Höhe der Pflegeversicherung auswirken. Generelle Aussagen zur Mehrbelastung für Gutverdienende lassen sich demnach nicht treffen. Die Spanne der jährlichen Zusatzkosten bei den Sozialbeiträgen durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen reicht unseren Berechnungen zufolge von Kleinbeträgen bis über 1.700 Euro.
Beispielrechnung
Bei einer angestellten Person über 23 ohne Kinder und einem Einkommen von über 8.450 Euro pro Monat ergibt sich nach aktuellem Stand folgende Veränderung von 2025 zu 2026:
Angesichts der Tragweite der geplanten Reformen könne es bei einem „Herbst der Reformen“ nicht bleiben, betonte Merz laut dpa. „Es wird sich ein Winter, ein Frühling, ein Sommer, ein nächster Herbst anschließen mit Reformen.“ Er forderte „Ausdauer“ bei der Reformbereitschaft. „Wir haben erst begonnen.“ Den Worten des Kanzlers zufolge scheint es somit nicht nur bei den Mehrbelastungen durch die Erhöhungen der Einkommensgrenzen bei den Sozialbeträgen zu bleiben.