Eine halbautomatische Pistole im Kaliber 9 mm Luger liegt im Waffenschrank eines Sportschützen.
Der 60 Jahre alte Mann, der in Berngau in der Oberpfalz zwei Kontrolleure des Landratsamtes erschossen hat, hatte zehn Schusswaffen legal in seinem Besitz. Das teilte das Landratsamt mit. Es habe gegen ihn keinerlei konkreten Verdacht oder sonstige Hinweise gegeben, heißt es in der Mitteilung der Behörde. „Solche Kontrollen finden ohne Vorankündigung turnusgemäß bei allen Inhaberinnen und Inhabern von Waffenbesitzkarten statt, um einen ordnungsgemäßen Umgang und besonders auch die vorschriftsgemäße Verwahrung der Waffen zu kontrollieren und zu gewährleisten“, erklärt das Amt.
Warum in Berngau bei einem 45-Jährigen die Kontrolle eskalierte, ist noch unklar. Unterdessen wirft der Vorfall ein Schlaglicht auf die Regeln und Waffenkontrollen in Deutschland. Nach Zahlen von Ende September 2026 sind in Deutschland knapp 930.000 private Waffenbesitzer im Waffenregister erfasst, in Bayern gut 200.000.
Wer darf eine Waffe haben?
Wer in Deutschland eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt wird das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen. Sportschützen, Jäger und Waffensammler haben in der Regel eine Waffenbesitzkarte.
Für eine Waffenbesitzkarte müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde, persönliche Eignung und ein berechtigtes Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt es nicht. Der unberechtigte Erwerb oder Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe ist strafbar.
Welche Waffenkontrollen gibt es?
Grundsätzlich wird bei Waffenkontrollen bei Sportschützen und Jägern zwischen anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Maßnahmen unterschieden. Die Kontrollen können angekündigt und unangekündigt stattfinden. Sie dienen der Überprüfung, ob legal im Besitz befindliche Schusswaffen und Munition vorschriftsmäßig und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufbewahrt werden.
Zusammen mit dem Waffenbesitzer dürfen die Kontrolleure nur die Räumlichkeiten betreten, in denen die Waffen gelagert werden. Für andere Räume besteht kein Durchsuchungsrecht.
In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig, also die unteren Waffenbehörden der Landratsämter oder kreisfreien Städte. Die Sachbearbeiter sind bei Kontrollen selbst nicht bewaffnet. Die Polizei kann in Einzelfällen zur Unterstützung hinzugezogen werden.
Was wird bei einer Waffenkontrolle geprüft?
Neben der Vollständigkeit der dem Jäger oder Sportschützen überlassenen Waffen wird meist auch die gesetzeskonforme Aufbewahrung geprüft. Für unterschiedliche Waffentypen und Munition sind unterschiedliche Sicherheitsstufen bei Tresoren oder Waffenschränken vorgeschrieben.
Alle erlaubnispflichtigen Waffen, die ein Sportschütze oder Jäger besitzt, sind in der Waffenbesitzkarte mitsamt ihrer einzigartigen Seriennummer vermerkt. Im Zuge einer Kontrolle werden die Daten der Behörde mit den Daten des Besitzers und seinem tatsächlichen Bestand abgeglichen.
Was, wenn es Mängel bei der Waffenkontrolle gibt?
Diese werden dokumentiert. Je nach Schwere der Mängel kann die Behörde über die Konsequenzen für den Jäger oder Sportschützen entscheiden. Die Behörde kann die Erlaubnis zum Waffenbesitz auch widerrufen.
Mit dpa-Agenturmaterial
Patronenhülsen im Kaliber 9 mm Luger liegen im Schießstand während des Trainings auf dem Boden.
Eine Waffenbesitzkarte für halbautomatische Waffen (oben) und eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen liegen auf einem Tisch. Beide Dokumente berechtigen in Deutschland zum legalen Besitz von Schusswaffen. (zu dpa: «Fall in Berngau: Was bei Waffenkontrollen geprüft wird»)