Wer mehr nutzt, bezahlt auch mehr

Neue Regelungen für die Betreuung von Grundschulkindern in Kirchberg an der Murr – Gemeinderat gibt sein Okay

Von Ingrid Knack

KIRCHBERG AN DER MURR. Einer Neuregelung der Kosten für die Betreuung von Grundschulkindern außerhalb des Schulunterrichts ab dem Schuljahr 2019/2020 stimmten die Kirchberger Gemeinderäte mehrheitlich zu. Die von der Gemeinde angebotene Betreuung an der Kirchberger Grundschule ist nicht wie in einem Hort organisiert, sondern setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Bei der Frühbetreuung, beispielsweise zwischen 7 und 8 Uhr, kooperiert die Gemeinde mit der evangelischen Kirchengemeinde. Die Frühbetreuung war inklusive Frühstück bisher kostenlos. Zukünftig wird für die Wochentage (also beispielsweise immer montags) ein Betrag von 2 Euro im Monat erhoben. Bei maximaler Inanspruchnahme von Montag bis Freitag würde dies ein monatliches Entgelt von 10 Euro ergeben.

Für die Kernzeitbetreuung zwischen 11.15 und 13.30 Uhr wurden bisher von Montag bis Donnerstag für die jeweiligen Wochentage 16 Euro im Monat und für die Freitage 8 Euro im Monat erhoben. Das Angebot heißt künftig Kernzeit Basic. Nun gelten die 16 Euro für alle Tage. Somit müssen die Eltern, sofern ihre Kinder von Montag bis Freitag die Kernzeitbetreuung wahrnehmen, maximal 80 Euro im Monat bezahlen.

Für das Mittagessen von 12.15 bis 13.15 Uhr werden auch weiterhin bei monatlicher Buchung von Montag bis Donnerstag 40 Euro im Monat fällig, dies entspricht 2,50 Euro pro Tag. Bei Einzelbuchung werden 3 Euro pro Tag berechnet. Von 13.30 bis 15 Uhr gibt es die Kernzeit Plus. Die Betreuung war bisher in der Kernzeitgebühr enthalten. Zukünftig wird ein Entgelt von 6 Euro im Monat je Wochentag von Montag bis Donnerstag erhoben. Dies schlägt mit maximal 24 Euro im Monat zu Buche. Die Buchung von Kernzeit Plus beim Besuch der Hausaufgabenbetreuung bleibt verpflichtend. Eine Reduzierung des Entgelts erfolgt nicht mehr.

Die AGs des Schuldiakons Eckhard Vörding von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 15 und 16.30 Uhr bleiben als soziale Leistung der Gemeinde weiterhin kostenlos.

Ab sofort gilt die neue Regelung für die Ferienbetreuung. Bisher wurden nur die Auslagen für Ausflüge verlangt, die beispielsweise beim Kauf von Fahrkarten und Eintrittsgeldern anfallen. Nun ist zusätzlich eine Betreuungspauschale von vier Euro am Tag zu bezahlen. Bei der Festsetzung der neuen Gebühren wurden Sozialreglungen etwa für Eltern mit mehreren Kindern berücksichtigt. Die bisherigen Gebühren hatte der Gemeinderat 2014 beschlossen. Seither ist die Zahl der Kinder, die die Angebote in Anspruch nehmen, deutlich gestiegen. Deshalb musste auch das Personal aufgestockt werden.