Unwetter

Wer zahlt bei Wetterschäden? - Diese Versicherungen greifen bei Sturm, Starkregen & Co.

Ein Sturm deckt das Dach ab, der Keller läuft voll Wasser, ein Baum stürzt aufs Auto - Unwetter können erhebliche Schäden verursachen. Doch wer kommt eigentlich für die Schäden auf?

Wer zahlt bei Wetterschäden? - Diese Versicherungen greifen bei Sturm, Starkregen & Co.

Sturm, Hagel, Hochwasser: Wer zahlt bei Wetterschäden? Erfahren Sie, welche Versicherung für Schäden an Haus, Auto oder Einrichtung aufkommt - und wann nicht.

Von Matthias Kemter

Unwetter verursachen jedes Jahr Milliardenkosten. Allein Starkregen und Überschwemmungen schlugen 2024 mit 2,6 Milliarden Euro zu Buche. Doch wer zahlt bei Wetterschäden eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, welche Versicherung abgeschlossen wurde - und welche Ursache das Unwetter hatte. Ein Überblick zeigt: Nur wer gut versichert ist, muss sich nach dem Sturm keine finanziellen Sorgen machen.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

Nicht jede Versicherung springt laut Stiftung Warentest automatisch bei jedem Wetterschaden ein. Entscheidend ist, was genau beschädigt wurde und ob der entsprechende Schutz im Vertrag enthalten ist. Die folgenden Punkte geben einen Überblick, welche Versicherung für welchen Fall zuständig ist.

Für Schäden am Gebäude, wie etwa abgedeckte Dächer, eingestürzte Schornsteine oder umgestürzte Bäume, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Voraussetzung: Es handelte sich mindestens um Sturmstärke 8. Wichtig: Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese muss zusätzlich abgeschlossen werden.

Schäden durch überflutete Keller nach Starkregen übernimmt ebenfalls nur die Elementarschadenversicherung. Fehlt eine sogenannte Rückstauklappe im Haus, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, trotz gültigem Vertrag.

Zerstört ein Unwetter Möbel oder Elektrogeräte, springt die Hausratversicherung ein, vorausgesetzt, der Schaden entstand durch ein Unwetterereignis wie Blitzschlag oder Sturm. Überspannungsschäden sollten explizit im Vertrag mitversichert sein. Nicht versichert sind Gegenstände auf offenen Terrassen wie Gartenmöbel oder Blumentöpfe.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8, etwa durch herabfallende Äste oder Ziegel. Wer eine Vollkasko hat, ist auch bei niedrigeren Windstärken oder selbst verursachten Unfällen infolge des Wetters geschützt. Schäden durch Hochwasser übernimmt ebenfalls die Teilkasko, allerdings nicht, wenn das Fahrzeug trotz Warnung nicht in Sicherheit gebracht wurde.

Stürzt ein Baum auf das eigene oder das Nachbargrundstück, zahlt die Versicherung nur, wenn der Baum tatsächlich einen Schaden verursacht hat. Das bloße Umkippen ohne weitere Folgen ist nicht versichert. In Streitfällen kann auch die Haftpflichtversicherung greifen, etwa wenn der Baumbesitzer seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Zusatzschutz gegen Naturgefahren: Lohnt sich das?

Ja. Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Naturgefahren ab. Besonders Überschwemmung, Erdrutsch, Schnee- oder Lawinendruck sowie Erdbeben erfordern eine Elementarschadenversicherung. Diese ist bei zunehmenden Wetterextremen in vielen Regionen unverzichtbar geworden.

Risikoeinschätzung per Online-Check

Wer wissen möchte, wie hoch das Risiko für Hochwasser oder Starkregen am eigenen Wohnort ist, kann das kostenlos im Hochwasser-Check des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) prüfen. Grundlage für Beitrag und Versicherbarkeit ist das Zonierungssystem ZÜRS Geo, das Immobilien einer Gefährdungsklasse zuweist.

Sonderfälle: Was oft übersehen wird

Fazit: Wer zahlt bei Wetterschäden?

Welche Versicherung zahlt, hängt immer von der Art des Schadens und der abgeschlossenen Police ab. Ein umfassender Schutz besteht meist nur mit Zusatzbausteinen wie der Elementarschadenversicherung. Wer sicher sein will, sollte seinen Versicherungsschutz regelmäßig prüfen, besonders nach Unwetterereignissen.