Bürgergeld wird ersetzt

Wie hoch ist die Neue Grundsicherung?

Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch die "Neue Grundsicherung" für Arbeitssuchende ersetzt. Ändert sich dadurch die Höhe der Leistungen?

Wie hoch ist die Neue Grundsicherung?

An den Geldleistungen ändert sich nichts.

Von Lukas Böhl

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat sich am 09. Oktober darauf geeinigt, das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Das angestrebte Ziel dieser Reform ist, es erwerbsfähige Arbeitslose wieder schneller in Beschäftigung zu bringen und den Sozialbetrug zu verringern. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Höhe der Leistungen?

Höhe der Grundsicherung bleibt unverändert

Obwohl die Einführung der Neuen Grundsicherung mehr Pflichten für Arbeitssuchende und härtere Sanktionen bei Pflichtverstößen mitbringt, ändert sich an der Höhe der Leistungen im Jahr 2026 nichts.

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Warum gibt es 2026 keine Erhöhung?

Nach den starken Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 – ausgelöst durch hohe Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten – hat sich die Preisentwicklung deutlich abgeschwächt. Die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung hätte für das Jahr 2026 für Alleinstehende eigentlich nur 557 Euro ergeben. Da dieser Wert unter dem aktuell geltenden Betrag von 563 Euro liegt, greift der Besitzschutz und sichert die bisherigen Leistungen. Erst wenn eine künftige Berechnung höhere Beträge ergibt, werden die Regelsätze wieder angepasst.

Die Regelsätze werden einmal pro Jahr überprüft und zum 1. Januar des Folgejahres angepasst. Grundlage dafür ist ein gesetzlich festgelegtes Verfahren, das Preisentwicklung und Lohnentwicklung kombiniert. Dabei fließen zu 70 Prozent die Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter in die Berechnung ein.

Alle fünf Jahre erfolgt zusätzlich eine umfassendere Neuberechnung auf Basis der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Diese Erhebung ermittelt detailliert, wie viel Geld Haushalte tatsächlich für ihren Lebensunterhalt ausgeben, und dient als Grundlage für die Neubestimmung der Regelbedarfe.

Härtere Regeln für Arbeitssuchende

Parallel zur Umbenennung in „Grundsicherung“ verschärft die Bundesregierung die Spielregeln deutlich. Wer künftig Leistungen beantragt, wird verbindlich zu einem Erstgespräch eingeladen, bei dem ein individueller Plan zur Rückkehr in die Arbeitswelt erstellt wird. Verpflichtungen sollen konsequenter durchgesetzt werden: