Härtefallhilfen

Wie Öl- und Pelletsnutzer Hilfe beantragen können

Viele Nutzer von Öl- und Pelletsheizungen hoffen noch auf einen finanziellen Ausgleich für ihre hohen Energiekosten. Nun gibt das baden-württembergische Umweltministerium Hinweise, wie die Förderung ablaufen soll.

Wie Öl- und Pelletsnutzer  Hilfe beantragen können

Auch Ölheizungen können in der Krise gefördert werden.

Von Matthias Schiermeyer

Die Erwartungen der Besitzer insbesondere von Öl- und Pelletheizungen an eine staatliche Unterstützung sind enorm. Nun gibt das baden-württembergische Umweltministerium eine Wegweisung, wie das Förderverfahren in nächster Zeit ablaufen soll.

Demnach können private Haushalte, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern (also kein Gas) bald Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle entlasten. Die Hilfe kann über ein Onlineportal beantragt werden, das in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai.

Die IT-Lösung mit anderen Bundesländern vorangetrieben

Möglichst unkompliziert, so Energieministerin Thekla Walker (Grüne), sollen die Bürger die Hilfen beantragen können. „Wir haben bewusst auf zusätzliche Hürden wie Elster-Zertifikate oder die Bundes-ID verzichtet und lassen auch Papieranträge zu.“ Online gehe es allerdings zügiger. Für eine optimale IT-Lösung habe man sich mit weiteren Bundesländern zusammengetan, um reibungslose Verfahren und schnelle Auszahlungen zu ermöglichen.

Baden-Württemberg nutzt somit auch das zentrale Antragsportal des Landesbetriebs Kasse.Hamburg, der für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Portal entscheidet das Umweltministerium als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.

Stufenweise Freischaltung von Bundesländern

Bewährt habe sich bei derartigen Verfahren eine stufenweise Freischaltung, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen sei und Störungen vermieden werden sollen, heißt es. Insofern sind Bremen und Hamburg schon am 2. Mai am Start, zwei Tage später folgen weitere Bundesländer – am Montag, 8. Mai, dann der Südwesten.

Die Bundesregierung hatte bis Ende vorigen Jahres eine umfangreiche Gas- und Strompreisbremse für alle Haushalte plus diverser Härtefallhilfen auf den Weg gebracht. Nun können auch Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf Unterstützung hoffen, soweit sie vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten verzeichnet haben. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Das Geld kommt ebenso aus dem Härtefallfonds des Bundes.

Über einen Onlinerechner kann der Nutzer bereits vorab ermitteln, ob eine Antragstellung infrage kommt. Der Rechner diene aber nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung finde erst nach der Antragstellung statt, erläutert das Umweltministerium.

Unternehmen wie etwa Wohnungsbaugesellschaften können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen – dies auf dem Weg: Firmenakte anlegen – Onlinedienst Einstiegsseite – HamburgService. Die Akte sei notwendig, um eine Identifikation zu ermöglichen; sie vereinfache die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.