Wie sicher muss es im Wald sein?

Nach einem tödlichen Unfall im Rotwildpark am Samstag stellt sich die Frage, wer für die Sicherung der Wege zuständig ist. Ein Überblick.

Wie sicher muss es im Wald sein?

Das Umstürzen von Bäumen ist laut Gesetz eine „wald-typische Gefahr“ (Symbolbild). Wer in den Wald geht, muss darauf gefasst sein, dass etwas passieren kann.

Von Christine Bilger

Stuttgart - Ein Mann ist im Wald bei Stuttgart am Samstag gestorben, weil ein großer Ast eines Baumes herabfiel und ihn erschlug. Die Ermittlungen zur Ursache laufen bei der Polizei. Die Frage, wie sicher es im Wald sein muss und wer dafür zuständig ist, drängt sich nun vielen Spaziergängerinnen und Waldbesuchern auf. Der Wald im Rotwildpark, in dem der Unfall geschah, gehört dem Land. Gepflegt und verwaltet wird er von Forst BW, die zuständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit 2020 als eigenständiges Unternehmen agiert.

Der 76 Jahre alte Mann war am Samstag mit seiner Frau und dem Sohn des Paares im Wald. Nahe dem historischen Schießhaus, das als Schnitzhaus bekannt ist – weil sich dort eine Gruppe regelmäßig zum Holzschnitzen trifft –, wollten sie eine Pause machen. Als sie sich niedergelassen hatten, fiel der Ast herab und traf den Mann so, dass er tödliche Verletzungen erlitt. Die 75-jährige Ehefrau wurde leicht verletzt, der Sohn blieb unverletzt.

Verkehrssicherungspflicht im Wald

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist nicht gesetzlich geregelt. Darunter versteht man die Pflicht, Wege so zu gestalten, dass man sie ungefährdet benutzen kann. Es gilt, dass in der Praxis im Einzelfall zu entscheiden ist, so steht es im von Forst BW herausgegebenen „Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht“. Es seien „grundsätzlich nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren liegen“. Es könnten aber keine Vorkehrungen „gegen jeden denkbaren Schaden [...] erwartet werden“. Der Maßstab ist der typische Verkehr am konkreten Ort im Wald.

Die Verantwortung für die Sicherheit liegt dabei nicht nur bei den Waldbesitzenden: Auch die „Waldbesuchenden müssen sich im Rahmen ihrer Eigenverantwortung auf die Gefahrenlage“ durch wald-typische Gefahren einstellen. Sprich: Wer in den Wald geht, muss auch auf sich aufpassen und darauf gefasst sein, dass etwas passieren kann. Konkret geregelt sind Absperrungen bei Waldarbeiten – also wenn Bäume gepflegt, gestutzt oder gefällt werden. Auch widmet sich ein Kapitel dem Schutz, der bei jagdlicher Nutzung notwendig ist.

Wie sieht es nun aber auf Waldwegen aus, die man zum Spazierengehen nutzt? Auch das ist gesetzlich geregelt. Waldwege gehören zum Wald. Das klingt zunächst redundant, aber dahinter steckt der Gedanke: Was für die Absicherung des Waldes ohne Wegestruktur gilt, gilt auch dort, wo Wege angelegt sind. Und jetzt wird es etwas kompliziert: Waldwege darf man nutzen, sie sind aber nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet – müssen also nicht so abgesichert werden wie Straßen.

Im Leitfaden von Forst BW heißt es: „Wer auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann daher nicht erwarten, dass die Waldbesitzenden Sicherungsmaßnahmen gegen wald-typische Gefahren ergreifen.“ Dazu zählen Astbruch und umstürzende Bäume ebenso wie Fahrspuren durch Schlepper oder andere Fahrzeuge, die im Wald eingesetzt werden.

Stark frequentierte Bereiche

Dann sind aber noch Ausnahmen in dem Leitfaden aufgeführt. Denn es gibt Bereiche im Wald, die „spezielle Einrichtungen“ haben, aufgrund derer sie stark frequentiert sind. Dazu zählen Liegewiesen, Spielplätze, Grillstellen, Vesperplätze und Stationen von Lehr- und Trimm-dich-Pfaden, sowie Sitzbänke. Hier muss in zweierlei Hinsicht für die Sicherheit der Nutzenden gesorgt werden: Zum einen herrscht hier eine Baumsicherungspflicht: Wer trainiert, grillt oder ruht, der ist vor den „wald-typischen Gefahren“ wie Astbruch oder umstürzenden Bäumen zu schützen.

In der Regel müssen die Bäume im Umfeld zweimal im Jahr kontrolliert werden. Sehr spitzfindig muss man die Regel für Trimm-dich-Pfade lesen: Die Sicherungspflicht besteht hier – wie an Lehrpfaden – nur an den Stationen, wo man sich länger aufhält. Auf den Wegabschnitten dazwischen gelten die Regeln wie für Waldwege.

Wie es sich im Abschnitt des Rotwildparks verhält, in dem am Samstag der tödliche Unfall geschah, darüber gibt Forst BW keine Auskunft. „Wir bitten um Verständnis, dass ForstBW aufgrund laufender Ermittlungen derzeit keine Auskünfte erteilen kann“, antwortete deren Sprecher auf Fragen unserer Zeitung zum Zustand des Waldes und der Sicherheit in dem Bereich.