Wegen des Insektenschutzes werden die historischen Gebäude in Backnang jetzt noch nicht beleuchtet, sondern erst ab dem 1. Oktober. Archivfoto: Alexander Becher
Rems-Murr. Für Montag, 1. Mai, wird die Stadt Backnang die Maßnahmen zur Energieeinsparung wieder zurücknehmen. Die Begrenzung der Raumtemperatur läuft mit Ende der Heizperiode sowieso aus. Die historischen Gebäude werden allerdings erst im Oktober wieder beleuchtet.
Ab 1. Mai wird zudem die Wassertemperatur im Hallenbad im Wonnemar wieder auf ihr ursprüngliches Niveau angehoben. Davon sind folgende Becken betroffen: Die Temperatur des Erlebnisbeckens steigt von 30,5 auf zukünftig 32 Grad Celsius und die des Sportbeckens von 24,5 auf 27 Grad.
Darüber hinaus werden alle Energiesparmaßnahmen in städtischen Gebäuden und Einrichtungen, die mit der ausgelaufenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) begründet waren, ebenfalls zum 1. Mai zurückgenommen. Das betrifft die Temperaturbeschränkungen in Büroräumen, aber ebenso in Bewegungsräumen und Sporthallen. Selbiges gilt für Wassertemperaturbeschränkungen in Duschen und Handwaschbecken.
20 bis 25 Prozent an Energie eingespart
Und was hat die ganze Aktion gebracht? „Durch die Maßnahmen konnten rund 20 bis 25 Prozent an Energie eingespart werden“, teilt Christian Nathan, Pressesprecher der Stadtverwaltung Backnang, mit. Dieser Erfolg berücksichtige allerdings keine Witterung. Aus diesem Grund sei die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht ganz gegeben. „Nichtsdestotrotz wird eine interne Arbeitsgruppe evaluieren, welche der bisherigen Energiesparmaßnahmen auch für kommende Heizperiode geeignet erscheinen“, kündigt Nathan für die kommenden Wochen und Monate an.
Einzig die Beleuchtung der historischen Gebäude wird nicht schon zum 1. Mai erfolgen. Grund dafür ist nicht die EnSikuMaV, sondern das geänderte Naturschutzgesetz. Zum Hintergrund: Im September hatte die Bundesregierung festgelegt: „Die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Baudenkmäler wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.“
Naturschutzgesetzt untersagt weiterhin Fassadenbeleuchtung
Das galt bis 15. April. Damit ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen bundesweit wieder zulässig. Allerdings gilt in Baden-Württemberg weiterhin die Regelung des Naturschutzgesetzes, das die Fassadenbeleuchtung von baulichen Anlagen der öffentlichen Hand im Sommerhalbjahr ab 1. April grundsätzlich verbietet und im Winterhalbjahr ab 1. Oktober deutlich einschränkt. Nur für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ist dann eine Fassadenbeleuchtung erlaubt. Diese Regelungen des Naturschutzgesetzes traten bereits zum 1. Juni 2021 in Kraft und dienen der Reduzierung der Luftverschmutzung und dem Schutz von Insekten.
Eine Ausnahme, wo doch ein historisches Gebäude angestrahlt werden darf, befindet sich auf den Höhen der Gemeinde Kernen im Remstal. Das abendliche Anstrahlen der Yburg ist jetzt wieder mit dem Naturschutz vereinbar. Die Gemeinde hatte von Halogenstrahlern auf insektenfreundliche und auch weniger verbrauchsintensive LED-Technik umgerüstet. flo