Wien-Anschlag: Prozess um Schmerzensgeld für Mutter vertagt

dpa Wien. Ein IS-Sympathisant erschießt in Wien vor gut einem halben Jahr vier Menschen. Unter den Toten ist eine Studentin aus Bayern. Deren Mutter zieht nun gegen den österreichischen Staat vor Gericht.

Wien-Anschlag: Prozess um Schmerzensgeld für Mutter vertagt

Gedenken in Wien nach dem Anschlag Anfang November 2020. Foto: Helmut Fohringer/APA/dpa

Der Prozess um die Klage der Mutter einer beim Terrorakt von Wien getöteten deutschen 24-Jährigen gegen Österreich ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Die Republik Österreich lehnte eine gütliche Einigung mit der aus dem Raum München stammenden Klägerin zum Auftakt des Zivilprozesses um Schmerzensgeld und Schadenersatz am Montag ab. Weil noch weitere schriftliche Stellungnahmen von den Anwälten des Staates und der Klägerin nötig sind, geht die Richterin von einem neuen Termin im Herbst aus. Sie sprach der Klägerin, die nicht persönlich anwesend war, ihr „tiefstes Mitgefühl“ aus, bevor sie zu den Formalitäten überging.

Die Mutter einer 24-jährigen getöteten Kunststudentin macht geltend, dass die Republik Österreich Hinweisen im Vorfeld des Anschlags nicht genügend nachgegangen sei. Bei richtiger Einschätzung der Bedrohungslage sei der Anschlag zu verhindern gewesen. Nach Ansicht ihres Anwalts Norbert Wess hätte den Fahndern des Verfassungsschutzes auffallen müssen, dass der spätere Täter unter anderem versucht hat, Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Es geht in der Klage um 125.000 Euro. Allein die Begräbniskosten für die Tochter hätten die Zahlung von 2000 Euro nach dem Verbrechensopfergesetz um ein Mehrfaches überstiegen, erklärte Wess.

Eine 20-jährige Sinologie-Studentin aus Österreich schloss sich der Klage an. Ihr Vater, ein Lokalbetreiber, war am 2. November 2020 von dem 20-jährigen IS-Anhänger erschossen worden. Bei dem Anschlag am Vorabend eines Corona-Lockdowns in einem belebten Wiener Viertel starben vier Passanten, 23 wurden verletzt. Der vorbestrafte Täter wurde von der Polizei getötet.

„Es gab nicht einmal den Ansatz einer Diskussion, ob man sich gütlich einigen könnte“, kritisierte Wess nach dem Verfahrensauftakt. Das Verhalten der Republik sei umso erstaunlicher, da das Innenministerium selbst zwei seiner Beamten wegen möglicher Fehler angezeigt habe. Der Mutter der erschossenen Kunststudentin gehe es weiterhin schlecht. Ihre Tochter hatte sich ihr Studium als Kellnerin in dem Lokal verdient. Sie war sofort tot.

Die Kläger fühlen sich auch von den Ergebnissen einer Untersuchungskommission bestärkt, die erhebliche behördliche Pannen im Vorfeld der Tat gefunden hatte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz arbeiteten demnach nicht effektiv zusammen. Auch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte nach dem Anschlag von Fehlern im Vorfeld gesprochen. Der Anschlag war der endgültige Anlass für eine inzwischen eingeleitete Reform des Verfassungsschutzes in Österreich.

Für eine angemessene Entschädigung der rund zwei Dutzend Opfer seien insgesamt etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Euro nötig, meinte der Anwalt Karl Newole, der unter anderem die 20-jährige Studentin vertritt. „Enttäuschend und geradezu eine Schande ist, dass man so einen Prozess überhaupt führen muss“, sagte Newole. Auch ohne Schuldeingeständnis der Republik wäre es ein wichtiger Schritt, eine außergerichtliche Lösung zu suchen.

Wütend zeigte sich auch die 20-jährige Studentin. Zu einem etwaigen Treffen mit Innenminister Nehammer sagte sie: „Je länger ich warte, desto weniger will ich diese Menschen sehen.“ Anwalt Wess rechnet nach der Wiederaufnahme des Prozesses mit einer voraussichtlichen Dauer des Verfahrens von mehr als einem Jahr. „Wir sind zuversichtlich“, so Wess zu den Aussichten für seine Mandantin.

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