„Wir haben eine große Chance vertan“

Die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Backnang sind enttäuscht von der Entscheidung zur Organspende

„Wir haben eine große Chance vertan“

Symbolfoto: Thorben Wengert / pixelio.de

Von Lorena Greppo

BACKNANG/BERLIN. Sowohl Norbert Barthle (CDU) als auch Christian Lange (SPD) hatten sich im Vorfeld der Bundestagsdebatte für die sogenannte doppelte Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz starkgemacht. Diese sieht vor, dass jeder Bürger Organspender wird, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat. In 20 Ländern innerhalb der EU gilt diese Vorgehensweise bereits. „Ich finde es zumutbar, dass man sich entscheidet“, erklärt Lange seine Haltung. Dass nun anders entschieden wurde, habe ihn sehr enttäuscht. „Mit dem ,Nein‘ zur Widerspruchslösung hat der Deutsche Bundestag, hat Deutschland insgesamt eine große Chance verpasst, beim Thema Organspende zu den anderen europäischen Partnerländern aufzuschließen“, äußert sich auch Norbert Barthle. Von einem „ganz traurigen Tag“ spricht Peter Rode, Ansprechpartner des Vereins Lebertransplantierte Deutschland im Rems-Murr-Kreis. „Wir haben dreieinhalb Jahre für die Widerspruchslösung gekämpft“, sagt er, der 2014 selbst ein Spenderorgan erhalten hatte.

„Verloren haben durch diese Entscheidung die durchschnittlich drei Menschen, die täglich sterben, weil es nicht genügend Spender gibt.“ Er empfinde es als besonders frustrierend, dass ihnen nicht geholfen werden kann, obwohl die Medizin dazu imstande wäre. „Mir tun die vielen Menschen unendlich leid, die jetzt noch länger und vielfach vergeblich auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten müssen“, bedauert auch Barthle.

Bei der Abwägung der vielen Tausend Menschenleben, die bei einer Widerspruchslösung zusätzlich hätten gerettet werden können, und der geringfügigen Zumutung, sich wenigstens einmal im Leben mit der Frage zu beschäftigen und gegebenenfalls „Nein“ zu sagen, sei ihm die Entscheidung leichtgefallen. Auch für Lange, der selbst nach eigenen Angaben seit vielen Jahren einen Organspenderausweis hat, stand außer Frage, wie er sich in dieser Debatte positioniert. „Ich glaube, dass sehr, sehr viele Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.“ Ihnen hätte man mehr Hoffnung geben können.

„Die Zustimmungslösung hilft nicht wirklich“, findet Lange . Denn sie bewirke keine Veränderung in der Kultur. Zudem sei weder auf den Bürgerämtern noch in den Arztpraxen genügend Zeit, Menschen so anzusprechen, dass sie sich ernsthaft Gedanken über das Thema Organspende machten. „Wenn man stattdessen nur auf ausliegende Broschüren aufmerksam macht, dann ist das keine spürbare Änderung zum Status quo.“ Einfach nur alle Menschen zu informieren, klappe heute schon nicht, findet er. Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten alle zwei Jahre per Post über die Möglichkeit der Organspende zu informieren, koste jährlich zweistellige Millionenbeträge. Erhöht habe sich die Spenderzahl jedoch kaum.

Als der Bundestag sich jedoch gegen die Widerspruchslösung entschieden hatte, habe er der Zustimmungslösung „schweren Herzens zugestimmt“, erzählt Lange. Diese Variante sei der kleinste gemeinsame Nenner. „Sie ist besser als gar nichts“, schätzt er ein. Immerhin solle es ein Online-Register geben.

Etwas optimistischer gibt sich Barthle diesbezüglich: „Ich hoffe, dass die jetzt verabschiedete ,erweitere Zustimmungslösung‘ die vorhandenen Probleme auch tatsächlich und wirkungsvoll bekämpft; im Ziel einer Verbesserung der Situation bei der Organspende waren sich ja alle Abgeordneten absolut einig.“

Die Debatte selbst und das Niveau der Argumente haben Norbert Barthle durchaus beeindruckt. Knapp zweieinhalb Stunden wurde im Bundestag diskutiert, ehe die erste Entscheidung gefällt wurde. Wie bei allen ethischen Entscheidungen herrschte bei diesem Thema keine Fraktionsdisziplin, folglich hatten auch beide Entwürfe innerhalb der verschiedenen Fraktionen Befürworter gefunden. Laut Lange habe bei dieser Abstimmung jedoch zum ersten Mal „ganz wesentlich mit den Ausschlag gegeben“, dass die Abgeordneten der AfD fast geschlossen gegen die Widerspruchslösung gestimmt hatten. „Das ist fatal“, findet der Justizstaatssekretär.