Der Staat will jährlich 19 Milliarden sparen: Künftige Witwen und Halbwaisen sollen nach Vorstellungen der 13 Mitglieder keinen Schutz mehr genießen.
Noch mehr Witwen könnten in Zukunft in die Reinigungsbranche gezwungen werden – aber auch Minijobs dürften rarer werden (Symbolbild).
Von Michael Maier
Die von der schwarz-roten Koalition eingesetzte Rentenkommission hat mehrheitlich über ein Vorschlagspaket entschieden, mit dem das deutsche Rentensystem stabilisiert werden soll. Der umfassende Abschlussbericht enthält zahlreiche Vorschläge – und nach vorliegenden Informationen gibt es zu sämtlichen Ideen Zustimmung unter den 13 Mitgliedern der Kommission.
Von Gewerkschaftern wird kritisiert, dass kein einziges Mitglied gesetzlich rentenversichert ist – es handle sich vorwiegend um Professoren aus dem Elfenbeinturm sowie voreingenommene Abgeordnete von SPD und CDU.
Die Öffentlichkeit diskutiert nun vor allem über das steigende Rentenalter und die Abschaffung der Rente mit 63. Doch eine scheinbar harmlos formulierte Stelle hat das Potenzial, das Leben von Millionen Menschen grundlegend zu verändern, und zwar die Empfehlung 11 in dem Papier.
Diplomatisch – aber eindeutig gegen Witwenrente und Waisen
Die Kommission empfiehlt, „Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.
Wer das liest, könnte zunächst achselzuckend weiterscrollen. Doch hinter dieser bürokratischen Formulierung verbirgt sich eine der weitreichendsten Reformideen der Rentenkommission: die schrittweise Abschaffung der Witwenrente, wie wir sie kennen.
Die Alterssicherungskommission schlägt damit vor, die Witwenrente abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Eine offizielle Bestätigung hierfür gibt es zwar nicht, denn die Gespräche der Kommission sind vertraulich. Der Wortlaut von Empfehlung 11 lässt aber kaum eine andere Interpretation zu.
Wer bekommt Witwenrente?
Die Hinterbliebenenrente gibt es schon seit 1911. Sie hat das Ziel, Ehepartner mit geringem oder ganz ohne eigenes Einkommen im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern. Sie funktioniert bis heute nach demselben Prinzip: Nach dem Tod eines Ehepartners bekommt der andere lebenslang eine Rente in Höhe von 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche seines verstorbenen Partners. Vor den Hartz-IV-Einschnitten unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder waren es noch 60 Prozent.
Kleine und große Witwenrente
Derzeit unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen „kleiner“ und „großer“ Witwenrente. Während die kleine Witwenrente für Eheschließungen ab dem Jahr 2002 auf maximal zwei Jahre begrenzt ist und 25 Prozent der Ansprüche des Verstorbenen umfasst, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent und wird unter bestimmten Voraussetzungen lebenslang gezahlt. Die Große Witwenrente gibt es ab 47 oder mit Kindern im Haushalt – ansonsten nur die kleine Witwenrente.
Deutschland zahlt 700 Euro Witwenrente, Spanien 2000
Das wohlhabende Deutschland gibt sich dabei wesentlich schäbiger als andere EU-Länder. Während eine typische Witwenrente hierzulande etwa 700 bis 800 Euro beträgt, sind es im vermeintlich ärmeren Spanien an die 2000 Euro. Bekanntlich zählt die Familie in Südeuropa mehr als im kalten Norden.
Das Gegenmodell, das die Kommission ins Spiel bringt, ist nun das sogenannte „Rentensplitting“: Ein solches Modell würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen.
Nur 1000 Paare pro Jahr wählen das Rentensplitting
Das Rentensplitting ist seit 2002 möglich, wird jedoch bislang nur selten genutzt. Jährlich entschieden sich weniger als 1.000 Paare dafür. Ein Grund: Wer sich für das Splitting entscheidet, muss später vollständig auf Ansprüche aus der Hinterbliebenenrente verzichten. Darüber hinaus kommt das Modell üblicherweise nur bei Scheidungen zum Einsatz.
Was steckt hinter Empfehlung 11 der Rentenkommission?
Die Formulierung ist bewusst vage gehalten – das ist bei Kommissionsberichten keine Seltenheit, sondern vermeintliche „politische Kunst“. Man will den Koalitionspartnern Spielraum lassen und gleichzeitig eine Richtung vorgeben. Dekodiert man „geänderte gesellschaftliche Normen und Rahmenbedingungen“, ergibt sich folgendes Bild:
Gesellschaftliche Normen haben sich gewandelt. Die Witwenrente entstammt einer Zeit, in der Erwerbsarbeit für verheiratete Frauen die Ausnahme war und die Familienversorgung rein auf dem Hauptverdiener – meist dem Mann – lastete. Heute sind beide Partner in den allermeisten Ehen berufstätig.
Die Fehlanreize sind real. Die Witwenrente kann in ihrer jetzigen Ausgestaltung vor allem für Frauen einen Fehlanreiz darstellen, die Erwerbstätigkeit nach dem Tod des Partners einzuschränken oder ganz aufzugeben. Hintergrund ist, dass zusätzliches Erwerbseinkommen die Hinterbliebenenrente teilweise mindert und sich Mehrarbeit dadurch nur begrenzt in einem höheren Gesamteinkommen im Alter niederschlägt.
Jährlich 19 Milliarden mit Witwenrente sparen?
Die Kosten sind enorm. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist das Modell sehr teuer. Den Ansprüchen auf Witwenrenten stehen keine gesonderten Beitragszahlungen gegenüber. Sie sind eine sogenannte versicherungsfremde Leistung. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung sind die Kosten für die Witwenrente jedes Jahr knapp 19 Milliarden Euro höher, als es bei einem Rentensplitting-Modell der Fall wäre.
Umstritten ist allerdings, ob ein Ersatz der Witwenrente durch ein Rentensplitting tatsächlich zu einer Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen würde. Professor Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut sagte der Berliner Morgenpost, es handle sich dabei lediglich um eine Umverteilung bereits erworbener Rentenansprüche innerhalb der Ehezeit. Der Effekt sei daher „eher symbolischer Art“. Kurzfristig würde sich aber wohl eine „Ersparnis“ auf Kosten der Zukunft ergeben.
Nach Kindererziehung keine Witwenrente?
Die klassische Witwen- und Witwerrente könnte langfristig durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden. Was in der Theorie nach „gerechter Aufteilung der Rentenpunkte“ klingt, hat in der Praxis massive Folgen für verwitwete Ehepartner – insbesondere für Frauen, die wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger Beiträge gezahlt haben. Denn: Splitting sichert zwar eine eigene, lebenslange Rente, kann aber deutlich schlechter das Risiko des frühen Todes eines Partners abfedern.
Kritiker warnen, dass gerade Partner mit niedrigen Erwerbsbiografien – typischerweise Frauen mit längeren Kindererziehungs- und Teilzeitphasen – deutlich schlechter gestellt werden könnten. Denn die Gesamtabsicherung im Todesfall wäre häufig geringer als mit einer Witwenrente, insbesondere wenn der Verstorbene deutlich höhere Entgeltpunkte erworben hatte.
Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung würden unter den gegebenen Umständen nur sehr wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Problem der Altersarmut sogar verschärfen.
Befürworter sehen im Splitting dagegen ein modernes, partnerschaftliches Modell, das traditionelle Rollenmuster aufbricht und beide Partner ab Beginn des Ruhestands auf eine eigenständige Rente stellt.
Bestandsschutz für ältere Generationen
Eine Reform müsse schrittweise erfolgen, damit alle Versicherten genug Zeit hätten, sich darauf einzustellen – etwa durch eine andere Aufteilung der Arbeit in der Ehe.
Für künftige Generationen stellt sich das Problem, dass eine mögliche Pflicht zum Rentensplitting zum Wegfall jeglicher Ansprüche von Witwen und Halbwaisen führen könnte. Empfehlung 11 ist dabei bewusst als Prüfauftrag formuliert – nicht als konkreter Gesetzesentwurf. Es ist auch kaum vorstellbar, dass eine Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD so etwas überleben würde. Zu den Gegnern einer Abschaffung zählt unter anderem der CSU-Chef und angeblich als „Ersatzspieler“ gehandelte Markus Söder.