Friedrich Merz

Keine „Kanzlermehrheit“? So viele Enthaltungen gab es

Die Kanzlermehrheit ist entscheidend für Merz – wie viele Stimmen sind im Bundestag nötig, um gewählt zu werden?

Keine „Kanzlermehrheit“? So viele Enthaltungen gab es

Was ist die „Kanzlermehrheit“?

Von Michael Maier

Die sogenannte Kanzlermehrheit bezeichnet die absolute Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die notwendig ist, um einen Bundeskanzler zu wählen. Das bedeutet: Nicht die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten entscheidet in den ersten beiden Wahlgängen, sondern die Mehrheit aller gewählten Parlamentarier – unabhängig davon, ob sie tatsächlich anwesend sind oder nicht.

Wie hoch ist die Kanzlermehrheit?

Mit der Bundestagswahl 2025 und der jüngsten Wahlrechtsreform besteht der Bundestag aus 630 Abgeordneten. Um die Kanzlermehrheit zu erreichen, benötigt ein Kanzlerkandidat mindestens die Hälfte plus eine Stimme. Das sind aktuell 316 Stimmen. Bei der Wahl von Friedrich Merz waren 316 Ja-Stimmen erforderlich. Doch das Ergebnis im ersten Wahlgang fiel anders aus: 310 Abgeordnete stimmten laut Medienberichten mit Ja, 307 mit Nein. Es gab offenbar drei Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Wer gegen Merz gestimmt hat und wer sich enthalten hat, ist nicht bekannt.

Wie läuft die Kanzlerwahl ab?

Die Wahl des Bundeskanzlers findet in geheimer Abstimmung statt. Jeder Abgeordnete stimmt einzeln und geheim ab, sodass niemand nachvollziehen kann, wie er oder sie gestimmt hat. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit (Kanzlermehrheit) erforderlich: 316 Stimmen von 630 Abgeordneten.

Erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, sieht das Grundgesetz einen weiteren Wahlgang vor, in dem ebenfalls die absolute Mehrheit erforderlich ist. Der zweite Wahlgang muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen stattfinden. Ab dem dritten Wahlgang kann auch die relative Mehrheit ausreichen, falls der Bundespräsident anschließend zustimmt.