Berufungsverfahren: Nur noch Bewährungsstrafe für Tierquäler

dpa Ulm. Abgebissene Ohren und Schwänze, schwere Lungenleiden. Und mindestens 800 Schweine, die qualvoll verendeten. Dafür hatte ein Züchter die höchstmögliche Strafe bekommen. Doch nun wurde sie aufgehoben.

Berufungsverfahren: Nur noch Bewährungsstrafe für Tierquäler

Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Ulm. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Vor einem Jahr bekam er die laut Gesetz höchstmögliche Strafe für Tierquälerei - das Amtsgericht Ulm verhängte damals eine Strafe von drei Jahren Gefängnis gegen den Schweinezüchter. Jetzt hat das Landgericht Ulm das Urteil aufgehoben. Stattdessen wurde der 56-Jährige am Mittwoch im Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verteilt. Tierschutz-Aktivisten kritisierten dies als „viel zu milde“. Sie hatten den Fall 2016 mit heimlich aufgenommenen Videos von Ekel und Mitleid erregenden Zuständen in den Schweineställen des Angeklagten in Merklingen (Alb-Donau-Kreis) ins Rollen gebracht.

Außerdem wurden dem Verurteilten nun auf Dauer die Haltung sowie der Umgang mit Tieren verboten. Das gelte „selbst für Katzen oder Hunde“, sagte Richter Tobias Mästle. Darüber hinaus verhängte dieser eine Geldbuße in Höhe von 20 000 Euro.

Die genaue Zahl der Schweine, die wegen völliger Vernachlässigung in den Ställen des Züchters verendet waren, sei zwar in dem Verfahren nicht feststellbar gewesen, sagte der Richter. In den Jahren 2014 und 2016 seien es insgesamt aber mindestens zwischen 800 und 900 gewesen. Bis zur Schließung des vollkommen überbelegten Betriebs 2016 sei „das Tierleiden immens und extrem“ gewesen.

Hunderte Schweine hätten durch abgebissene Schwänze und Ohren sowie schwere Lungenleiden wegen schlecht belüfteter Ställe erhebliche Schmerzen erlitten. Hauptgrund war laut Urteil, dass der Angeklagte den Mastbetrieb bewusst überbelegte, um den finanziellen Schaden durch einen Brand auf seinem Hof wettmachen zu können.

Dennoch schloss sich das Landgericht am Mittwoch der übereinstimmenden Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an, wonach bei der Verurteilung des Landwirts zur Höchststrafe laut Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes im März 2019 mildernde Umstände völlig außer Acht gelassen worden waren. Im Berufungsverfahren wurde nun berücksichtigt, dass der Angeklagte in der Tatzeit zwischen 2014 und 2016 für mehrere Monate wegen einer Depression nur eingeschränkt schuldfähig war.

Auslöser für seine psychischen Probleme könne der Suizid seines Vaters gewesen sein, hatte ein Gutachter erklärt. Zudem hatte der studierte Agrarökonom frühzeitig ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und - laut Gericht - glaubwürdig Reue bekundet. Es sei sehr selten, dass die Anklagebehörde in Berufung gehe, weil ihr ein Urteil zu hoch erscheine, sagte Staatsanwalt Werner Doster. In diesem Fall habe sie sich dazu in der Pflicht gesehen. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten plädiert.

Aktivisten der Soko Tierschutz warnten bei einer Demonstration vor dem Landgericht davor, die dreijährige Gefängnisstrafe des Amtsgerichts abzumildern. „Knast für Tierquäler“ war unter anderem auf Postern zu lesen. Später sagte ein Sprecher der Organisation, das neue Urteil sei eine Enttäuschung für alle, die sich um das Tierwohl sorgen. „Das wird die Skandale in der Massentierhaltung, die wir regelmäßig sehen, nur noch verschärfen.“