Wolf: Debatte über Strafrahmen für Messerangriffe aktuell

dpa/lsw Stuttgart/Berlin. Jedes dritte Gewaltopfer stirbt in Baden-Württemberg durch einen Messerstich. Auch bei kleineren Straftaten ist eine Stichwaffe sehr oft mit dabei. Aber Justizminister Guido Wolf stößt mit seiner Forderung nach härteren Strafen in Berlin auf taube Ohren. Noch.

Wolf: Debatte über Strafrahmen für Messerangriffe aktuell

Guido Wolf (CDU), Minister für Justiz und Europaangelegenheiten in Baden-Württemberg, spricht. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Auch nach dem Votum des Bundesjustizministeriums gegen schärfere Strafen für Messerangriffe ist die Debatte für den baden-württembergischen Justizminister Guido Wolf (CDU) nicht beendet. „Die Entwicklung in diesem Bereich muss weiterhin aufmerksam beobachtet werden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Die Möglichkeit, hierauf gegebenenfalls auch mit Gesetzesschärfungen zu reagieren, bleibt deshalb auf der Tagesordnung.“ Rückmeldungen aus der Praxis zeigten deutlich, dass Straftaten mit Messern nach wie vor ein großes Problem darstellten und von den Menschen als große Bedrohung empfunden würden.

Wolf macht sich bereits seit längerem für eine Gesetzesverschärfung stark. Er hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Körperverletzungen, bei denen ein Messer eingesetzt wurde, als Verbrechen zu behandeln und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft zu ahnden. Bislang beginnt die Strafe bei einer gefährlichen Körperverletzung in minder schweren Fällen bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Die Zahl der Gewalttaten mit einem Messer waren mit der zunehmenden Menge von Flüchtlingen ab 2015 stark gestiegen. Im vergangenen Jahr ging sie allerdings um mehr als neun Prozent auf 1600 Fälle zurück. „Gleichwohl befinden sich die Fallzahlen weiterhin auf hohem Niveau“, heißt es in der Polizeilichen Kriminalstatistik, dem sogenannten Sicherheitsbericht. Bei den Gewalttaten werde jedes fünfte schwer verletzte Opfer im Zusammenhang mit einem Messer registriert. Unter den tödlich Verletzten ist sogar bei jedem dritten Opfer ein Messer im Spiel. Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, die in ihrer Statistik das „Tatmittel Messer“ gesondert erfassen.

Das Bundesjustizministerium hatte eine mögliche Erhöhung geprüft, nachdem die Justizministerinnen und -minister bei ihrem Treffen im Juni 2019 mehrheitlich darum gebeten hatten. Zum Ergebnis der Prüfung sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, gefährliche Körperverletzungen, die mit einem Messer begangen würden, könnten nach dem Strafgesetzbuch bereits heute mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Als Mindeststrafe sieht Paragraf 224 Freiheitsentzug von sechs Monaten vor. In minder schweren Fällen liegt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. „Das gibt den Gerichten den Raum, diese Gewalttaten konsequent und angemessen zu ahnden“, so der Sprecher.