Wolf und Jagd bleiben weiterhin zwei Welten

Im Streit über das Raubtier beugt sich CDU-Agrarminister Hauk vorerst seinem Grünen-Umweltkollegen Untersteller

Von Arnold Rieger

Stuttgart Entgegen seiner Überzeugung sieht Agrar- und Forstminister Peter Hauk auch künftig davon ab, den Wolf in die rechtliche Verantwortung der Jäger zu geben. In seinem ersten „Wildtierbericht“, den der CDU-Politiker an diesem Dienstag dem Ministerrat vorstellen will, wird die Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz jedenfalls als „nicht zweckmäßig“ bezeichnet.

Hauk beugt sich damit seinem Kollegen vom Umweltressort, Franz Untersteller, der eine neue rechtliche Zuordnung des Raubtiers entschieden ablehnt. Dafür gebe es weder einen Anlass noch einen Grund, argumentiert der Grünen-Politiker in dem seit Monaten schwelenden Koalitionsstreit. Wölfe blieben auch als Teil des Jagdrechts die streng geschützten Tiere, die sie jetzt schon sind, sagt Untersteller. Das „Wolfsmanagement“ werde andererseits jedoch komplizierter. Hauk sieht das – ebenso wie der Landesjagdverband – zwar anders, kann eine Gesetzesänderung jedoch nur im Konsens erreichen. Also einigten sich beide auf diese Formulierung: „Aufgrund des Auftretens von aktuell einem Wolf in Baden-Württemberg gilt es die Situation in den kommenden Jahren gezielt zu beobachten.“

Auch Untersteller räumt ein, „dass eine gezielte Entnahme von Wölfen zum Erhalt schutzwürdiger Lebensräume und Arten möglich sein muss“. Darüber besteht zwischen den Ministerien Einigkeit. Fachleuten zufolge ändert sich in der Praxis also wenig, wenn ein Wolf erschossen werden müsste, weil er etwa Menschen angegriffen hat – unabhängig von der rechtlichen Zuordnung. Relevant wird dies jedoch bei der Frage, wer letztlich den Finger am Anzug hat: Das Töten von Wölfen sollte von Jägern übernommen werden, fordert der Agrar- und Forstminister – und nicht von Sonderbeauftragten aus dem Naturschutz.

Auch Deutschlands Jäger beantworten die Frage, ob der Wolf ins Jagdrecht gehört, ganz unterschiedlich. Während beispielsweise der Deutsche Jagdverband diesen Schritt befürwortet, erklärte der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Jürgen Vocke, am Wochenende: „Ich sage dazu ganz klar: Nein.“ Das Jagdgesetz umfasse auch die Hegepflicht. Der Wolf sei ein Großraubtier, für dessen Regulierung die Jäger nicht die alleinige Verantwortung übernehmen wollten.

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz von 2014 bleibt also unverändert – auch im Hinblick auf eine andere streng geschützte Wildtierart: den Biber. Die im 19. Jahrhundert im Südwesten ausgestorbene, gegen Ende des 20. Jahrhunderts jedoch wieder zugewanderte Art hat sich mittlerweile vor allem entlang von Donau und Hochrhein so vermehrt, dass Fachleute den Bestand auf aktuell 5500 Tiere schätzen. „Die Tatsache, dass der Biber noch Gewässer findet, die für ihn besiedelbar sind, zeigt, dass eine biologische Sättigungsgrenze noch nicht erreicht ist“, heißt es im Wildtierbericht.

Trotz des 2004 von den Behörden eingeleiteten „Bibermanagements“ samt Beratung und Schadenregelung häufen sich in Biberregionen die Klagen von Landwirten und Gemeinden. Agrar- und Umweltministerium kamen deshalb überein, dass in der Grenzregion zu Bayern an der Donau ein Modellprojekt nach bayerischem Vorbild umgesetzt werden soll. Im Nachbarland dürfen Biber in Revieren, in denen gravierende Schäden drohen, Präventivmaßnahmen aber nicht möglich oder zu aufwendig sind, auf Antrag gefangen und getötet werden. Im Bereich von Kläranlagen, Kanälen von Wasserkraftwerken und Dämmen ist es sogar generell erlaubt, Biber über den Winter zu fangen und zu töten.