Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach Gerichtsbeschluss erlegt werden. Naturschützer wollen das Urteil nicht akzeptieren und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Der Hornisgrinde-Wolf darf erlegt werden. (Symbolbild)
Von red/dpa/lsw
Nach dem Gerichtsbeschluss über den Abschuss des Wolfs auf der Hornisgrinde wollen die unterlegenen Naturschützer alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Jagd auf das Tier zu verhindern. „Selbstverständlich ziehen wir damit vor den Verwaltungsgerichtshof“, sagte Wolfgang Epple im Namen der Naturschutzinitiative (NI).
Sollte auch der VGH nicht im Sinne der Kläger entscheiden, strebt der Verein nach Angaben Epples eine Klärung notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof an. „Es wird hier in eklatanter Weise gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgegangen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, die natürlichen Lebensräume, die wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, um die biologische Vielfalt zu sichern.
Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart den Wolf im Nordschwarzwald zum Abschuss freigegeben, weil sich dieser zu oft Menschen genähert habe. Er bekräftigte damit die umstrittene Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne).
Die bis 10. März befristete Ausnahmegenehmigung bleibt somit wirksam – der Abschuss des Tiers ist nach derzeitigem Stand rechtlich zulässig, solange die Naturschutzinitiative als Klägerin keine Beschwerde beim VGH eingelegt hat. Passiert dies rechtzeitig und erfolgreich, müssten die Wolfsjäger auf der Hornisgrinde wieder pausieren.