Zahl angezeigter Sexualdelikte nach „MeToo“ gestiegen

dpa/lsw Stuttgart. Die Zahl der angezeigten Strafdelikte ist in Baden-Württemberg nach der „MeToo“-Debatte und der geänderten Verschärfung des Sexualstrafrechts im vergangenen Jahr in die Höhe geschnellt.

Zahl angezeigter Sexualdelikte nach „MeToo“ gestiegen

Frauen protestieren beim so genannten „Slutwalk“ (Schlampenspaziergang) in der Stuttarter Innenstadt. Foto: Frank Eppler/Archivbild

Die Zahl der angezeigten Sexualdelikte in Baden-Württemberg ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. So wurden 2018 im Land 7607 sogenannte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt. Im Jahr zuvor gab es 6110 Anzeigen. Das bedeutet einen Zuwachs von etwa 25 Prozent. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums sagte, wurden im Zusammenhang mit den Anzeigen 5326 Tatverdächtige ermittelt - 5070 Männer und 256 Frauen. Zu dem Anstieg hätten die Verschärfung des Sexualstrafrechts Ende 2016 - Stichwort: „Nein heißt nein“ - sowie die „MeToo“-Debatte beigetragen. Die „MeToo“-Debatte kam 2017 auf.

Unter dem Schlagwort #MeToo schilderten beim Kurznachrichtendienst Twitter vor allem Frauen millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen. Mit Blick auf die Neuerungen im Sexualstrafrecht nannte der Sprecher des Ministeriums als Beispiel die Einführung eines Paragrafen zur sexuellen Belästigung. Fälle, die nun in diesem Bereich erfasst werden, seien früher mitunter als „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ registriert worden. „Durch die Neuzuordnung sanken die Fälle der "Beleidigung auf sexueller Grundlage". Analog stiegen die Fallzahlen bei „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, teilte der Ministeriumssprecher mit.

Auch die Polizeipräsidien Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim registrierten einen Anstieg im vergangenen Jahr. So wurden in Stuttgart laut Polizeilicher Kriminalstatistik 760 Fälle gezählt. Noch 2017 lag die Zahl bei 568. „Dies stellt eine Erhöhung um 192 Fälle beziehungsweise 33,8 Prozent dar“, wie es im Bericht heißt. Neben rechtlichen Neuerungen habe „auch das geänderte Anzeigeverhalten der Bevölkerung“ zum Anstieg geführt.

Ähnlich wie bei der Polizei in der Landeshauptstadt sah es im Zuständigkeitsbereich der Präsidien in Mannheim und Karlsruhe aus. So war die Zahl in Mannheim von 605 im Jahr 2017 auf 793 Fälle im Folgejahr gestiegen. Dabei zählten die Beamten in der Kurpfalz einen Rückgang bei „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ von 175 auf 139 Fälle - ein Minus von etwa 21 Prozent - und eine teilweise Verlagerung zu „sexuellen Belästigung“ mit einem Plus von 42 Prozent.

In Karlsruhe wurden 2018 747 Fälle gezählt. 2017 lag die Zahl der angezeigten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung noch bei 541. „Die neu geschaffenen Straftatbestände fanden 2017 erstmals mit 38 Fällen des sexuellen Übergriffs und 95 Fällen der sexuellen Belästigung Eingang“, heißt es in dem Papier der Polizei.

„Wir haben etwa sechs bis zehn Prozent mehr Fälle von Sexualdelikten“, sagte auch der Bundesvorsitzende des gemeinnützigen Vereins Weißer Ring und ehemalige BKA-Chef, Jörg Ziercke, im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Bei einigen liegen die Taten schon Jahre zurück.“ Die Polizeiliche Kriminalstatistik habe seit der Gesetzesnovelle rund 20 Prozent mehr Anzeigen registriert. Auf eine angezeigte Tat kämen Schätzungen zufolge aber noch etwa vier bis fünf Fälle im Dunkelfeld.