Zahl der Stalking-Urteile im Südwesten steigt

dpa/lsw Stuttgart. Gerichte gehen Stalkern im Südwesten mittlerweile öfter an den Kragen. Die Zahl der verurteilten Täter stieg im Vergleich in den vergangenen beiden Jahren von 62 auf 101. Unter den schuldig gesprochenen Stalkern 2019 waren nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums 89 Männer. Für das diesjährige Jahr gebe es noch keine aktuellen Zahlen.

Zahl der Stalking-Urteile im Südwesten steigt

Guido Wolf (CDU), Minister für Justiz und Europaangelegenheiten in Baden-Württemberg, spricht. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Der Straftatbestand habe lange Zeit ein Schattendasein gefristet, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU): „Ich bin deshalb froh, dass es 2017 gelungen ist, den Straftatbestand deutlich zu schärfen und die Verfolgung von Stalking spürbar effektiver zu machen.“

Ein verschärfter Stalking-Paragraf hilft den Gerichten seit 2017 bei einer härteren Gangart gegen Täter. Vor der Gesetzesänderung mussten Opfer häufig erst einen Berufs- und Wohnungswechsel vorweisen, damit die Schwere der Tat sichtbar wurde, wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte. Mit dem erneuerten Paragrafen sei die juristische Hürde für Verurteilungen herabgesetzt worden. Jetzt müsse eine Tat nur noch geeignet sein, dem Leben des Opfers zu schaden.

Nach Angaben des Ministeriums gibt es aber weiterhin Herausforderungen. Vor allem der Begriff der „Beharrlichkeit“ im Gesetzbuch bereite beim Nachweis der Tat Probleme, weil es in polizeilichen Vernehmungen schwer sei, einzelne Tatmerkmale konkret herauszuarbeiten. „Hier wird teilweise angeregt, den Begriff „beharrlich“ durch die Begriffe „wiederholt“ oder „fortgesetzt“ zu ersetzen“, teilte die Sprecherin mit.