Richter im Südwesten verhängen weniger Urteile

dpa/lsw Stuttgart. Im Corona-Lockdown ist auch die eine oder andere Akte länger auf den Tischen der Richter liegen geblieben. Denn die Einschränkungen trafen auch die baden-württembergische Justiz. Ein Aspekt bereitet der Ressortchefin besondere Sorgen.

Richter im Südwesten verhängen weniger Urteile

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Die Corona-Pandemie hat ihre Spuren auch im Alltag der baden-württembergischen Gerichte hinterlassen. Wegen des monatelangen Lockdowns im vergangenen Jahr sind Tausende Urteile weniger gesprochen worden als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2020 in Baden-Württemberg rund 103 800 Personen verurteilt, das sind fast 6100 weniger als im Jahr 2019. Vor Ausbruch der Pandemie sei die Zahl der Urteile dagegen noch gestiegen, sagte die Präsidentin des Amts, Anke Rigbers, am Mittwoch in Stuttgart. Freisprüche sind in der Statistik nicht enthalten, auch gibt es weitere offene Verfahren.

Überdurchschnittlich deutlich zurück ging demnach die Zahl der Urteile gegen Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren (minus 16 Prozent); bei den Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren waren es 10,4 Prozent weniger Schuldsprüche. Insgesamt sprachen baden-württembergische Richterinnen und Richter im vergangenen Jahr rechtskräftige Urteile gegen 3600 Jugendliche, 8100 Heranwachsende und 92 100 Erwachsene.

Nach Angaben von Justizministerin Marion Gentges (CDU) sind fast alle Deliktbereiche vom Rückgang der Urteilszahlen betroffen. „Fast“, denn bei den Sexualstraftaten stieg die Zahl der Urteile um 5,8 Prozent - es ist der vierte Anstieg in Folge, wenngleich Gentges angesichts der Stressfaktoren im Corona-Lockdown mit einer stärkeren Zunahme gerechnet hat.

Und immer häufiger sitzen wegen dieses Vorwurfs auch junge Menschen auf den Anklagebänken der baden-württembergischen Gerichte und werden verurteilt: Während zwei Prozent mehr Erwachsene im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden, legten die Urteile gegen Heranwachsende in diesem Bereich um 30,4 Prozent zu, bei den Jugendlichen gab es einen Anstieg um ein Drittel.

Einer der Gründe für den Anstieg findet sich auf Millionen von Handys: Immer häufiger wird kinder- und jugendpornografisches Material auch in Schüler-Chat-Gruppen geteilt, wie Gentges warnte. Und oft sei den Absendern nicht bewusst, dass sie sich strafbar machten. Denn seit dem Sommer gelten härtere Strafen bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von kinderpornografischem Material. „Das wird nun sogar als Verbrechen eingestuft, bislang handelte es sich um ein Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“, sagte die Ministerin. Der Strafrahmen reiche jetzt von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Gentges sieht die Verantwortung zum einen bei den Eltern. Allerdings handele es sich auch um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, mit dem man Eltern und Schüler nicht alleine lassen dürfe. „Man muss deutlicher machen, dass das keine Kavaliersdelikte und keine jugendlichen Spielereien sind, sondern ernsthafte Straftaten“, sagte sie. Wer ein solches Foto durch den Unfug eines Klassenkameraden in einer Chatgruppe erhalte und speichere, begehe ein Verbrechen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land angesichts der steigenden Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gewarnt. Als besonders besorgniserregend hatte die Polizei Fälle bezeichnet, in denen Mitglieder von Chat-Gruppen illegale Dateien - oftmals ohne Aufforderung anderer Gruppenmitglieder - einstellen. Nicht selten gehe es dabei um gewaltverherrlichende, rassistische und volksverhetzende, porno- und kinderpornografische Bild- und Videodateien. Auffällig sei auch, dass sich vor allem Kinder und Jugendliche etwa in WhatsApp-Gruppen oder auf Social-Media-Plattformen aufhielten, in denen sich bis zu 1000 weitere Teilnehmer eingebucht hätten.

© dpa-infocom, dpa:211102-99-837677/6