Zeitung: Ausnahmeregeln für Landtagskandidatennominierung

dpa/lsw Mannheim. Das Innenministerium erlaubt den Parteien, bei der Nominierung ihrer Kandidaten für die Landtagswahl 2021 von den allgemeinen Corona-Beschränkungen abzuweichen. Das berichten „Mannheimer Morgen“ und „Heilbronner Stimme“ (Freitag).

Zeitung: Ausnahmeregeln für Landtagskandidatennominierung

Abgeordnete sitzen bei einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Demnach schrieb Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an die Parteien, dass „Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte erlaubt sind, wenn sie der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes dienen“. Dies betreffe auch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen der Parteien, die ihre Bewerber für die Landtagswahl nominieren müssten.

Damit seien die Parteien nicht an die allgemeinen Teilnehmerbeschränkungen wegen Corona gebunden. Das Land gibt ihnen aber Empfehlungen zum Infektionsschutz: So müsse ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet werden. Die Parteien haben in den vergangenen Wochen wegen der Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie viele Nominierungsversammlungen absagen müssen.