Zoff um Delegiertenwahl: Bundesschiedsgericht ist am Zug

dpa/lsw Pforzheim. Im Streit um eine angefochtene Delegiertenwahl bei der SPD Pforzheim ist nun das Bundesschiedsgericht am Zug. Das Gremium soll entscheiden, ob die Wahl vom 27. Juli wiederholt werden muss oder nicht. Sie war von Stadtrat Uwe Hück angefochten worden. „Aus formalen Gründen hat dann die Landesschiedskommission die Anfechtung verworfen“, sagte ein Sprecher des SPD-Landesverbandes am Montag. Die Berufung zum Bundesschiedsgericht sei jedoch zugelassen worden. Auch die „Pforzheimer Zeitung“ hatte berichtet.

Zoff um Delegiertenwahl: Bundesschiedsgericht ist am Zug

Uwe Hück, Stadtrat in Pforzheim. Foto: Uli Deck/dpa/Archiv

„Ich werde das Bundesschiedsgericht anrufen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte Hück am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Über 100 Menschen rund um seine innerparteiliche Bewegung „Offene Partei“ hätten ihn beauftragt, die Wahl anzufechten. Sollte er in der nächsthöheren Instanz keinen Erfolg haben, werde er das Landgericht anrufen und notfalls auch eine einstweilige Verfügung beantragen. „Ich habe immer gesagt: Ich werde laut sein und ich werde unbequem sein.“

Die Delegierten sollen die Kandidaten nominieren, die für Pforzheim in den Bundestag und Landtag sollen. Doch in der Pforzheimer SPD gibt es seit Monaten Streit: Die einen unterstützen Politneuling Uwe Hück, die anderen wollen ihn nicht im Landtag sehen. Anhänger Hücks hatten sich bei der Delegiertenwahl Ende Juli aber kaum durchgesetzt. Im Zuge der Querelen war jüngst auch der Pforzheimer SPD-Kreisvorsitzende Christoph Mährlein von seinem Amt zurückgetreten.