Zoll stoppt illegale Papageien-Federkronen im Rems-Murr-Kreis

Der beschlagnahmte Kopfschmuck aus Brasilien stammt von artgeschützten Vögeln. Ermittlungen gegen die Empfängerin wurden eingeleitet.

Zoll stoppt illegale Papageien-Federkronen im Rems-Murr-Kreis

Die aus Brasilien stammenden Federkronen wurden aus artgeschützten Papageienfedern gefertigt. Die Federkronen wurde beschlagnahmt. Foto: Zollverwaltung

Winnenden. Beamte des Zollamtes Winnenden haben drei indigene Federkronen, verziert mit zahlreichen Papageienfedern, bereits Anfang August in einem Postpaket entdeckt, das teilt die Polizei nun mit. Das Paket wurde aus Brasilien an eine Empfängerin im Rems-Murr-Kreis versandt. Da es sich bei dem farbenfrohen Kopfschmuck um das Federkleid eines artgeschützten Vogels handeln könnte, wurden die Federn beim Zollamt genauer unter die Lupe genommen. Experten des Stuttgarter Naturkundemuseums bestätigten jetzt den Verdacht des Zolls: Hier wurden die Federn von artgeschützten Papageien verarbeitet. Eine Einfuhr der Tiere – oder ihrer Federn – ist streng verboten. Die drei Federkronen wurden beschlagnahmt. Gegen die Empfängerin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches durch das Bundesamt für Naturschutz weiterverfolgt wird.

Weltweites Artenschutzübereinkommen

Grundlage für die Kontrollen des Zolls im Bereich des Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das weltweit 6.600 Tier- und mehr als 34.000 Pflanzenarten als vom Aussterben bedroht listet. Neben Kontrollen im Reiseverkehr führt der Zoll auch bei Postpaketen und gewerbliche Warensendungen aus dem Nicht-EU-Ausland Artenschutzprüfungen durch. Im Jahr 2024 hat der Zoll bundesweit in knapp 1.200 Fällen insgesamt 30.194 geschützte Tiere und Pflanzen beziehungsweise daraus hergestellte Waren sichergestellt. Eine legale Einfuhr derartiger Waren ist nur unter Vorlage entsprechender artenschutzrechtlicher Genehmigungen möglich. Informationen zu geschützten Arten stellt der Zoll unter www.artenschutz-online.de zur Verfügung.