Abgabenbelastung

Zuckersteuer trifft sogar Getränke ohne Zucker

Neue Überraschung von der Regierung: Geht es SPD und CDU/CSU um die Gesundheit oder um höhere Steuereinnahmen?

Zuckersteuer trifft sogar Getränke ohne Zucker

Coca Cola & Co. sollen in allen Varianten besteuert werden – auch Zero und Light.

Von Michael Maier

Die Diskussion um eine staatliche Abgabe auf zuckerhaltige Getränke schwelt in Deutschland bereits seit Jahren. Nun zeichnet sich erneut eine Wende ab: Einem aktuellen Konzeptpapier aus dem Bundesfinanzministerium zufolge soll die sogenannte „Zuckersteuer“ nicht nur früher kommen als geplant, nämlich bereits 2027 statt 2028, sondern auch deutlich umfassender ausfallen als bisher angenommen. Die wohl überraschendste Nachricht dabei: Auch zuckerfreie Getränke, die künstliche Süßstoffe enthalten, sollen besteuert werden.

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Zuckersteuer – die Tarife im Überblick

Das Finanzministerium plant demnach eine Staffelung der Steuer, die sich primär am Zuckergehalt orientiert, aber eine Pauschale für Süßstoffgetränke vorsieht:

Zusätzlich fällt auf diese Steuerbeträge die reguläre Mehrwertsteuer an. Eine Literflasche eines zuckerfreien Erfrischungsgetränks könnte sich somit für den Endverbraucher um rund 31 Cent verteuern.

Die Ausweitung der Abgabe betrifft laut Berichten eine Vielzahl von Produktkategorien. Neben klassischen Limonaden und Energy-Drinks sollen auch Säfte, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees und Biermischgetränke unter die Steuer fallen. Reine Milch und hundertprozentige Fruchtsäfte sollen hingegen von der Abgabe ausgenommen bleiben.

Eine weitere Besonderheit betrifft pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Mandeldrinks: Da die Einstiegsschwelle für die Besteuerung auf 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter gesenkt werden soll, könnten auch viele dieser Produkte steuerpflichtig werden. Dies gilt selbst dann, wenn ihnen kein Zucker künstlich zugesetzt wurde, sondern dieser durch den natürlichen Herstellungsprozess der Fermentation entsteht.

Klingbeil ignoriert Zuckersteuer-Empfehlung

Die Einbeziehung von zuckerfreien Alternativen stößt in der Fachwelt und bei Verbraucherschützern auf Unverständnis. Ursprünglich hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen, eine reine Zuckerabgabe einzuführen. Künstliche Süßstoffe sollten explizit steuerfrei bleiben, um Herstellern und Verbrauchern einen klaren Anreiz zu bieten, auf zuckerfreie Alternativen auszuweichen.

Durch die Besteuerung von Zero- und Light-Getränken wird dieser Lenkungseffekt jedoch abgeschwächt. Kritiker äußern daher den Verdacht, dass bei den aktuellen Plänen von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil weniger gesundheitspolitische Aspekte als vielmehr fiskalische Interessen im Vordergrund stehen. Dafür spricht auch, dass die Einnahmen – die Regierung rechnet für 2027 mit rund 650 Millionen Euro und in den Folgejahren mit jährlich 450 Millionen Euro – nicht zweckgebunden für das Gesundheitssystem eingesetzt werden sollen, sondern direkt in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen. Zuletzt hatte der Minister indes umstrittene Pläne zur Besteuerung von Vereinen zurückziehen müssen.

Andererseits befürchten bei den Getränken nun manche, dass künftig Einträge von Süßstoffen wie Acesulfam-K und Sucralose in Gewässer und Trinkwasserressourcen zunehmen könnten. Das hätte auch Folgen für die Umwelt und für Wasserorganismen, denn diese Stoffe können erst nach langen Zeiträumen abgebaut und kaum aus dem Wasser zurückgeholt werden. Eine mögliche schädliche Wirkung von Süßstoffen auf den Menschen selbst wird mitunter ebenfalls vermutet, ist aber wissenschaftlich bislang nicht valide belegt.