Urteil gegen Google

Zügel für das Internet

Das Urteil gegen Google zeigt, dass der Gesetzgeber gewillt ist, die Regeln gegen die übermächtigen Internetgiganten anzuwenden, kommentiert unser Autor Knut Krohn.

Zügel für das Internet

Die EU will die übergroße Marktmacht von Internetgiganten wie Google begrenzen.

Von Knut Krohn

Die Welt im Internet hat sich in den vergangenen Jahren in einer atemberaubenden Geschwindigkeit verändert. Nicht alle Entwicklungen sind zum Wohle des Verbrauchers verlaufen. Deshalb ist es richtig, dass die Europäische Union versucht, den großen Konzernen jene Zügel anzulegen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen sollen. Anfangs wurde die EU belächelt, als sie begann, umfassende Gesetze zu definieren, die auch für die schier allmächtigen Tech-Giganten aus den USA gelten sollen.

Regelungen aus einer fernen Zeit

Zentrales Problem ist, dass die ersten Regelungen der EU aus einer Zeit stammen, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte. Damals war Google gerade gegründet worden und Amazon verkaufte vor allem Bücher. Die grenzübergreifende Macht einiger Internetgiganten war nicht absehbar und das alte Wettbewerbsrecht hält mit der neuen Realität im Internet nicht Schritt.

Große Unternehmen müssen gebremst werden

Inzwischen zeigt sich, dass es sinnvoll ist, marktbeherrschenden Unternehmen wie Google, die wie eine Art Türsteher den Zugang zu einer oder mehreren Plattformen kontrollieren, bestimmte Verhaltensweisen direkt zu verbieten. Auf der schwarzen Liste steht unter anderem, die eigenen Angebote bei Rankings besserzustellen oder die Daten von Geschäftskunden zu nutzen, um dann gegen diese in den direkten Wettbewerb zu treten.

Rasante Entwicklung im Bereich KI

Die von der EU aufgestellten Internetregeln sind nicht perfekt, aber es ist wichtig, die offensichtlichen Probleme konsequent zu verfolgen. Und angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz kann als gesichert gelten, dass den Gesetzesmachern in Brüssel die Arbeit nicht so schnell ausgehen wird.