Zwei Drogenhändler verurteilt

20 Monate Freiheitsstrafe für beide Angeklagte, für den einen auf Bewährung, der andere aber muss wieder einsitzen

Zwei Drogenhändler verurteilt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Die beiden Angeklagten haben sich vor dem Schöffengericht in Backnang wegen diverser Drogengeschäfte zu verantworten. Der eine ein 28-jähriger Arbeiter, der andere, 24 Jahre alt, ohne erlernten Beruf. Beide sind sie aus dem Oberen Murrtal. Insgesamt 14 Taten sind es, die der Staatsanwalt den beiden zur Last legt. Mal zusammen, mal alleine haben sie Marihuana und Amphetamine veräußert. Vor allem, um die eigene Sucht zu finanzieren.

Weil eine Mutter um ihren Sohn fürchtete, der ins Drogenmilieu abzurutschen drohte, rief diese bei der Kriminalpolizei an und gab Hinweise auf die Drogenhändler. Mithilfe des Polizeipostens vor Ort wurden die Ermittler auf eine Gartenhütte aufmerksam gemacht, die offenbar als Drogenbunker diente. Aber in dieser fanden sich nur Betäubungsmittelreste und Verpackungsmaterial.

Als die Wohnung des einen Tatverdächtigen durchsucht wurde, war das Ergebnis schon ansehnlicher. In der Tiefkühltruhe waren in einer Box 113 Gramm Amphetamine versteckt, dazu fanden sich 60 Gramm an Streckmittel. Fingerabdrücke und DNA-Spuren ließen sich dem älteren Angeklagten eindeutig zuordnen. Zudem war bei dem Beschuldigten ein rätselhaftes Postpaket eingetroffen. Die Polizei untersuchte auch dieses. Und siehe da, es enthielt Kokainpulver. Der Kompagnon des so ermittelten Täters war mittlerweile untergetaucht. Das beschlagnahmte Handy des Ersteren ergab, dass der andere gerade noch rechtzeitig vor dem Eintreffen der Polizei gewarnt worden war. Ein Zufall spielte der Polizei später in die Hände. Als die Beamten einen Fall von Körperverletzung aufzunehmen hatten, stellte sich heraus, dass einer der Beteiligten der gesuchte andere Drogenhändler war. Weil ohne festen Wohnsitz und ohne Arbeit, kam er in Untersuchungshaft.

Vor dem Schöffengericht geben beide die ihnen vorgeworfenen Taten zu. Infolgedessen kann die Vernehmung von vier Zeugen entfallen. Nur ein Kriminalbeamter sagt über den Gang der Ermittlungen aus. In geordneten Verhältnissen ist der 28-Jährige aufgewachsen. Kurzzeitig besucht er sogar das Gymnasium. Aber er raucht im Alter von 15 Jahren zum ersten Mal einen Joint.

Aus dem erstmaligen Probieren wird ein fast täglicher Konsum. Und von da an klappt es nicht mehr. Die Hauptschule kann er noch abschließen, aber sowohl eine kaufmännische wie eine Kfz-Lehre werden abgebrochen. Er jobbt bei seinem Onkel. Dreimal wird er auch mit Rauschgift erwischt und handelt sich Jugendstrafen ein. 2012 ist das zuletzt gewesen. Ein Drogenscreening und fünf Drogenberatungsgespräche musste er infolgedessen dem Gericht vorweisen.

Es scheint, als sei die Drogenkarriere vorbei. In einem Metall verarbeitenden Betrieb findet er Arbeit, gibt die Hälfte seines Monatsverdienstes zu Hause für Kost und Logis ab, kümmert sich fürsorglich um seinen mittlerweile pflegebedürftigen Onkel. Bei einer Party, die er 2017 besucht, wird geraucht. Und er kann der Verlockung nicht widerstehen. Das Marihuana hat ihn wieder.

Die Lebenswege der beiden Angeklagten ähneln sich

Ähnlich der Lebensweg des jüngeren Angeklagten. Er schließt die Schule mit der mittleren Reife ab. Aber die Lehre als Industriemechaniker wird abgebrochen. Denn auch er kommt mit 15 Jahren auf den Geschmack. So ein Joint lässt über alle Probleme hinwegschweben. Täglich habe er, so sagt der Angeklagte, einen Joint geraucht, dann in ebensolcher Regelmäßigkeit Amphetamine genommen.

Am Wochenende kam noch Kokain hinzu. Entsprechend umfangreicher ist auch sein Vorstrafenregister. Insgesamt zwölf Einträge liest die Richterin vor: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis und anderes.

Der Staatsanwalt würdigt im Plädoyer die Geständigkeit der Angeklagten. Zudem sind beide süchtig. Der eigene Drogenkonsum konnte nur mehr über den Drogenhandel finanziert werden. Für den älteren Angeklagten fordert er 22 Monate auf Bewährung. Für den jüngeren fordert er zwei Monate weniger, allerdings nicht auf Bewährung. Der Verteidiger des Ersteren pflichtet dem Staatsanwalt bei. Der Verteidiger des anderen Angeklagten beschwört wortreich die Möglichkeit, die Strafe zugunsten einer Drogentherapie zurückzustellen. Allein so sei seinem Mandanten geholfen.

Das Schöffengericht verhängt über beide Angeklagte nach Beratung das gleiche Strafmaß: 20 Monate. Bei dem 28-Jährigen auf Bewährung. Als Auflage unter anderem eine Geldbuße von 1500 Euro zugunsten der Caritas. Der 24-Jährige muss im Gefängnis bleiben. Bei ihm kommt für das Gericht erschwerend hinzu, dass er zwei Monate nach dem letzten Strafurteil wieder straffällig wurde und damit seine Bewährung brach. Auch sei sein Vorstrafenregister erheblich umfangreicher. Irgendwelche Argumente, so die Richterin, die Strafe auf Bewährung auszusetzen, existierten nicht.