Amtsgericht Backnang: Zwei Paar Schuhe sind verschwunden

Das Verfahren am Amtsgericht Backnang gegen einen 20-Jährigen wegen Betrugs wird eingestellt. Im Vorfeld gab es eine Einigung.

Amtsgericht Backnang: Zwei Paar Schuhe sind verschwunden

Der Fall wird vor dem Backnanger Amtsgericht verhandelt. Archivfoto: Edgar Layher

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Der Verbleib von zwei Paar „Kultschuhen“ der Marke Nike, die über E-Bay getauscht werden sollten, konnte in einer Verhandlung am Amtsgericht Backnang nicht geklärt werden. Beide Paare sind offenbar nicht angekommen. Der Angeklagte, ein 20-Jähriger aus einer Umlandgemeinde, hielt das Gerichtsverfahren eh für „überflüssig“, da inzwischen ja alles geklärt und abgewickelt worden sei. Deshalb hat es auch vorab kein Gespräch bei der Jugendhilfe gegeben. Zum Zeitpunkt des Geschehens war der Angeklagte Heranwachsender.

Angeklagter will ein Nike-Sammlerstück über E-Bay veräußern oder tauschen

Was war geschehen? Der heute 20-Jährige wollte ein Nike-Sammlerstück über E-Bay veräußern oder tauschen. Es kam zu einer Tauschvereinbarung mit einer Interessentin, die ihrerseits ein Paar Nike-Schuhe, ebenfalls eine Rarität, aber nicht so hoch gehandelt, an den Tauschpartner schicken sollte. Eine Anzahlung wurde geleistet. Die Schuhe kamen allerdings nicht bei der Tauschpartnerin an, worauf sie Anzeige erstattete. Auch der 20-Jährige erhielt das versprochene Paar nicht. Er vermutete, das Paket sei bei ihm vor dem Haus gestohlen worden. Wie dem auch sei, er überwies der Geschädigten nach ihrer Beschwerde die Anzahlung zurück sowie eine Entschädigung über mehrere Hundert Euro, unter der Maßgabe, die Anzeige zurückzuziehen, was diese auch vorhatte.

Doch auch das sind „zwei Paar Schuhe“ – ist die Anzeige einmal „in der Welt“, erklärte die Staatsanwältin, muss die Behörde tätig werden und bleiben, egal, was die Anzeigenden wollen. Folglich wurde weiterverhandelt. Der junge Mann ist nicht vorbestraft und arbeitet als Angestellter im Bereich Logistik. Der vorliegende Fall sei sein erster und nach diesen Erfahrungen auch sein letzter Verkaufsversuch über E-Bay gewesen.

Der junge Mann wohnt noch beim Vater und dessen neuer Familie. Zu seiner leiblichen Mutter hat er nach eigenen Angaben keinen Kontakt mehr. Er sei schon immer sehr selbstständig gewesen, betonte er. Diesen Eindruck bestätigte auch die Vertreterin der Jugendhilfe. Der Angeklagte wirke sehr „sachlich und erwachsen“ und sei wahrscheinlich „durch erzieherische Maßnahmen nicht mehr zu beeindrucken“. Sie schlug im Hinblick auf das Alter des zum Zeitpunkt des Vorgangs 19-Jährigen die Anwendung des Jugendstrafrechts vor und aufgrund der Sachlage die Einstellung des Verfahrens.

Der Geschädigten ist am Ende kein Geldschaden entstanden

Dieser Auffassung schlossen sich am Ende der Gerichtsverhandlung auch die Staatsanwältin und der Richter an. Der Kauf sei zwar nicht ganz aufgeklärt, die Geschädigte habe sich jedoch nicht mehr gemeldet und ihr sei kein Geldschaden entstanden, so die Begründung. Das Verfahren wurde ohne weitere Auflagen eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.