Zwei Planungsvarianten für Linksabbiegespur

B14: Straßensanierung bleibt weiter Diskussionsthema im Großerlacher Gemeinderat  –  Prüfung einer Kreisverkehrslösung

Zwei Planungsvarianten für Linksabbiegespur

Immer wieder stehen Straßen-Sanierungsmaßnahmen auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

Von Yvonne Weirauch

GROSSERLACH. Seit Jahren kann die Gemeinde aus finanziellen Gründen nur die allernötigsten Maßnahmen zur Straßensanierung vornehmen. Immer wieder stehen Punkte auf der Tagesordnung des Gemeinderats. So auch in der jüngsten Sitzung. Wieder mal Thema: die Linksabbiegespur der B14.

Im Zusammenhang mit der zu erwartenden mehrwöchigen Vollsperrung der B14 zwischen Mainhardt und Großerlach aufgrund der Erneuerung der Brücke in der Rottalsenke wurde auf Anregung der Gemeinde die bereits vor rund 20 Jahren angedachte Erstellung einer Linksabbiegespur an der B14 zur Einmündung in die Liemersbacher Straße (K1812) angeregt, um dies während der Vollsperrung durchzuführen (wir berichteten). Da weder beim Regierungspräsidium noch beim Landratsamt personelle oder finanzielle Ressourcen vorhanden waren, hatte der Gemeinderat beschlossen, die Vorplanung der Linksabbiegespur sowie die Überplanung der angrenzenden Park- und Verkehrsflächen zu beauftragen. Das Büro Riker+Rebmann hat nun zwei Planungsvarianten vorgelegt: Die erste Variante beinhaltet die Verlegung der Einmündung der Kreisstraße östlich des landwirtschaftlichen Gebäudes, die zweite die Einmündung der Kreisstraße an der seitherigen Stelle.

„Beide Planvarianten wurden dem zuständigen Regierungspräsidium und dem Landratsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt“, führte Bürgermeister Christoph Jäger aus. Dabei habe sich das Regierungspräsidium eindeutig für die zweite Variante ausgesprochen. Hauptgrund hierfür sei, dass Variante eins nicht als regelkonformer Ausbau durchführbar wäre.

Erste Variante wäre durchaus reizvoll

Bei Variante zwei wäre dies möglich und könne nahezu ausschließlich auf öffentlichen Flächen erfolgen. Der Eingriff wäre deutlich geringer und daher verfahrenstechnisch und vom Umfang der Arbeiten mit weniger Aufwand verbunden. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass seitens der Gemeindeverwaltung die erste Variante durchaus reizvoll gewesen wäre, da die Zufahrt zur Schule und den Parkflächen nicht direkt von der Kreisstraße erfolgen würde und sich für die Gesamtanlage mehr Gestaltungsspielraum ergeben hätte.

Es wäre allerdings nicht zielführend, eine nicht regelkonforme Variante weiter zu verfolgen. Jäger: „Ich denke, da sind wir uns einig, dass das keinen Sinn hätte.“ Nach aktueller Aussage des Regierungspräsidiums ist die Erneuerung der Rotbrücke nun im Jahr 2021 vorgesehen. Dies gibt laut Jäger der Gemeinde nun die Möglichkeit, zu prüfen, ob für eine in diesem Zusammenhang sich anbietende Neugestaltung der Parkflächen an der Einmündung Zuschüsse beantragt werden können. „Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt jetzt nicht darum, irgendwas zu beschließen“, so Jäger. „Wir müssen vom Gemeinderat nur das Signal bekommen, dass wir weiter prüfen und planen können.“

Für die weitere Planung hat der Gemeinderat außerdem über verschiedene ergänzende Aspekte beraten. Einstimmig wurde beschlossen, die Planung auf Grundlage der Variante zwei weiterzuverfolgen. Markus Zick (UL) warf ein, man sei sich einig, dass Handlungsbedarf bestehe, und regte an, dass parallel nochmals geprüft werden solle, ob nicht doch eine Kreisverkehrslösung möglich wäre. Bei der weiteren Planung solle außerdem beantragt werden, den Gehweg entlang der Bundesstraße ab der Fußgängerampel zurückzubauen, da über Amselweg und Fichtenhain eine erheblich sicherere Fußgängerverbindung vorhanden ist, so das Gremium weiter. Im Zuge der Maßnahme soll der Fußweg ebenfalls gerichtet, insbesondere die Beleuchtung erneuert und auf LED-Technik umgestellt werden. Auch soll die Neugestaltung beziehungsweise Sanierung der Stellplätze auf der darunterliegenden Ebene berücksichtigt werden und ein optionaler Vorschlag erarbeitet werden, wie zusätzlich Wohnmobilstellplätze und E-Ladesäulen im Zuge der Gesamtmaßnahme geschaffen werden könnten. Bürgermeister Christoph Jäger schlug vor, dass aufgrund der voraussichtlichen Realisierung der Linksabbiegespur in 2021 die aktuell im Haushaltsplan eingestellten Mittel (120000 Euro) nun für vorbereitende Planungskosten und andere, dringend anstehende Straßensanierungsmaßnahmen entsprechend der im Gemeinderat beschlossenen Prioritätenliste verwendet werden sollen. Derzeit liefen bereits die Vorplanungen für die Ortsdurchfahrten Böhringsweiler und Frankenweiler. Aber auch die Verbindung von Morbach zur Platte, das Hohenbrachsträßchen oder die Friedhofstraße und weitere Maßnahmen kämen infrage.