Zwischen Aufatmen und bangem Gefühl

Angesichts gestiegener Zahlen an Coronaneuinfektionen im Rems-Murr-Kreis erfahren das Partyleben und die Gastronomie auch in Backnang einen argen Dämpfer. Das gekippte Beherbergungsverbot hingegen sorgt bei Hoteliers für Freude.

Zwischen Aufatmen und bangem Gefühl

An Platz zur Einhaltung der Abstandsregeln mangelt es im „Merlin“ in Backnang nicht. Dennoch sieht der Betreiber Christos Kiroglou aufgrund der Coronaverordnungen schwere Zeiten auf gastronomische Einrichtungen wie sein Lokal zukommen. Foto: J. Fiedler

Von Bernhard Romanowski

BACKNANG. Seit gestern gilt Stufe Gelb: Auch im Rems-Murr-Kreis sind die Neuinfektionen mit dem Coronavirus gestiegen und haben einen kritischen Schwellenwert erreicht (wir berichteten). Nun gelten wieder strengere Regeln für private Feiern sowie für den professionellen Bewirtungsbereich. Im Bereich Hotellerie gab es gestern ein Aufatmen: Das erst kürzlich eingeführte Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands wurde gekippt Dazu haben wir mit lokalen Akteuren der Branche gesprochen:

Einbußen durch die Coronaregelungen muss auch Christos Kiroglou verzeichnen, dessen Lokal „Merlin“ in der Backnanger Eberhardstraße als Club und Restaurant firmiert. Nicht zuletzt durch die Beschränkung der Höchstteilnehmerzahl bei privaten (25 Teilnehmer) und öffentlichen Feiern (50 Teilnehmer) habe er viele Absagen von Gästen erhalten. Eine Hochzeitsfeier, zu der 70 Gäste eingeladen waren, gehört dazu. Auch etliche Firmenfeiern, für die sein Lokal häufig gebucht wird, werden nicht stattfinden. Kiroglou macht „die Angstmacherei vor den Infektionszahlen“, wie er es nennt, dafür verantwortlich. Dass besonders die ältere Generation seinem Lokal fernbleibe, stelle er schon seit geraumer Zeit fest. Dabei stehe man im „Merlin“ noch gut da, was die Erfüllung der Coronaauflagen angeht, so Kiroglou. Das Lokal sei groß und geräumig, und auch die Lüftungsanlage sei ein starkes Plus. Doch angesichts der verschärften Auflagen ist er sich sicher: „Es kommt eine sehr schwierige Zeit für die Gastronomie.“

„Ich habe schon rumtelefoniert und allen meine Freude über den Beschluss mitgeteilt – der Dehoga, Bekannten und Kunden in den USA, einfach allen“, ließ sich Hendrik Wahl vom Hotel Gerberhof in Backnang am Donnerstag im Gespräch mit unserer Zeitung vernehmen, nachdem die Kunde vom gekippten Beherbergungsverbot auch ihn erreicht hatte. Für ihn war diese Maßnahme ohnehin blanker Unsinn und eine große Fehlentscheidung gewesen, die ihn „stinkesauer“ gemacht hatte, so Wahl weiter. Zuvor hatte er dem Bestreben, juristisch gegen das Beherbergungsverbot vorzugehen, wenig Chancen eingeräumt. Am Donnerstagnachmittag klang er schon versöhnlicher, wenn auch nicht enthusiastisch: „Der Dreck ist gestoppt. Die Frage ist nur, wie lange.“

Der Gerberhof habe bislang in der Coronakrise noch sehr gut dagestanden, wie Wahl berichtet. Außer im April sei die Zahl der Gäste nicht geringer geworden, weil im Gerberhof vornehmlich Geschäftsreisende der umliegenden Firmen unterkommen, die von den Restriktionen im Beherbergungsbereich bis dato ausgenommen waren. Wahl: „Wir hatten ein gutes Auskommen.“

Kurzfristige Geschäftsreisen seien durch das Beherbergungsverbot kaum noch möglich gewesen, unter anderem weil die 48-Sunden-Frist des Coronatests kaum einzuhalten gewesen sei. Wahl musste bereits jede Menge Stornierungen verbuchen, wie er sagt. In ihren E-Mails nannten die Gäste ihm zufolge immer den einen Grund für ihre Absage: das Beherbergungsverbot. Rauszufinden, ob er einen Gast nun den Bestimmungen gemäß beherbergen durfte, sei nicht einfach gewesen. Anhand von Tankquittungen oder Rechnungsbelegen aus Restaurants konnten die Gäste ebenfalls glaubhaft machen, dass sie nicht aus einem Risikogebiet angereist sind. Aber all das musste von ihm geprüft werden, so Wahl. Dabei würden die Hotels doch das geringste Infektionsrisiko bieten: „Hier tragen die Leute Masken und Handschuhe am Frühstücksbüfett und halten sich an die Regeln.“

Mit Michael Matzke, dem Vorsitzenden des Dehoga-Kreisverbands Rems-Murr, sprach diese Zeitung noch bevor bekannt wurde, dass das Beherbergungsverbot vom Gericht kassiert worden war. Es sei schwierig, eine dezidierte Meinung zu dem Thema zu formulieren, so Matzke. Die Dehoga sei zuvorderst an der Einhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz interessiert, also an der Gesundheit der Branchenmitarbeiter und der Gäste, die von ihnen betreut werden. Zugleich stehe aber die Frage im Raum, welcher Art die Maßnahmen noch verhältnismäßig sind, wenn es für die Branche existenzbedrohend wird.

Durch die bisherigen Einschränkungen im Gastronomie- und Hotelleriebereich sei schätzungsweise von einem Umsatzrückgang von 42 Prozent auszugehen. Bis Jahresende dürften es laut Matzke rund 50 Prozent Umsatzeinbußen sein. 30 Prozent der Betriebe könnten auf der Strecke bleiben, so die Schätzung des Branchenvertreters. Matzke: „Von den ganzen Clubs und Diskos, die schließen mussten, ganz zu schweigen.“ Matzke sprach von dem Beherbergungsverbot als von einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen – ein Aspekt, der tatsächlich in der Begründung des Verfassungsgerichts eine ausschlaggebende Rolle spielte. Mit Blick auf die beschränkte Teilnehmerzahl bei privaten Feiern und die Rolle der Gastronomen sagte Matzke: „Wenn man einem Hochzeitspaar gegenübersitzt, dessen Tränen fließen, weil sie die Gäste wieder ausladen oder das Fest ganz absagen müssen – das ist wirklich nicht schön.“

Dagmar Pfennig-Jeck leitet das Frühstückshotel Villa Dahlia im Bertha-von-Suttner-Weg in Backnang und beherbergt laut eigener Aussage auch viele Businessgäste. Sie sei „superfroh“ über die Entscheidung, das Beherbergungsverbot aufzuheben, und hatte zuvor bereits inständig gehofft, wenn auch nicht erwartet, dass es so kommen könnte. „Die Geschäftsreisenden betreffend hängen da ja auch Firmen mit dran. So ein Verbot schwächt dann ja letztlich auch die Wirtschaft“, erklärte Pfennig-Jeck. Als das Beherbergungsverbot noch aktuell war, seien die Buchungen ihrer Einrichtung deutlich zurückgegangen. „Auf lange Sicht wäre das schwierig geworden“, so die Hotelbetreiberin.

Bislang wurden vom Vollzugsdienstteam coronabedingt 140 Kontrollen von Gastronomen im Backnanger Stadtgebiet durchgeführt, wie Gisela Blumer berichtet, die das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt leitet. Vergangenes Wochenende wurden diese Kontrollen noch intensiviert. Der Sicherheitsdienst der Stadt wurde zu Kontrollen öffentlicher Flächen im Stadtgebiet hinzugezogen, wo zumeist junge Leute auf die Coronaregeln angesprochen wurden, die den Anweisungen dann auch friedlich Folge leisteten, so Blumer weiter. Die Stadt setze auf Sensibilisierung und Akzeptanz der Bürger, zumal bei vielen eine gewisse Ermüdung bei der Befolgung der Coronabestimmungen eingesetzt habe.

„Corona? Gibt’s das wirklich?“, werde sie mitunter gefragt, berichtet die Amtsleiterin. Über weitergehende Maßnahmen in Backnang angesichts überall steigender Fallzahlen wollte sich Blumer noch nicht äußern. Dazu werde die Stadt die Bürger kommende Woche ausführlich informieren.

Feste und Beherbergung

Seit gestern gilt eine begrenzte Zahl an Teilnehmern, die an privaten Feiern teilnehmen dürfen. Maximal 50 Besucher dürfen zu solchen Festen kommen, wenn sie in öffentlichen Räumen stattfinden. Bei Feiern in privaten Räumen sind 25 Gäste zugelassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg für unverhältnismäßig.

Touristen aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, die Urlaub in Baden-Württemberg machen wollten, hatten gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg geklagt.

Laut Gericht seien trotz steigender Coronafallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt geworden. Es erschließe sich deshalb nicht, warum für sie andere Regeln gelten sollten als zum Beispiel für Gaststätten und Bars.

Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht der Urlauber auf Freizügigkeit ein.