Neue Regeln für Spielerverpflichtungen nach dem Brexit

dpa London. Für Fußballvereine in England wird es nach dem Brexit deutlich schwerer, Profis aus dem europäischen Ausland zu verpflichten.

Neue Regeln für Spielerverpflichtungen nach dem Brexit

ür Fußballvereine in England wird es nach dem Brexit deutlich schwerer, Profis aus dem europäischen Ausland zu verpflichten. Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild

Die Clubs müssen sich in Zukunft nach einem punktebasierten Regelwerk richten. Darauf einigten sich der englische Fußballverband (FA), die Premier League und die für die 2. bis 4. Liga zuständige EFL. Wie die FA am Dienstag bekanntgab, wurden die Richtlinien vom britischen Innenministerium abgesegnet.

Vom 1. Januar 2021 an benötigen Fußballer aus der EU für einen Wechsel nach England eine Arbeitserlaubnis, die bislang nur Profis aus Nicht-EU-Ländern vorweisen mussten. Um diese zu bekommen, müssen die Spieler bestimmte Anforderungen erfüllen, die in Punkten bemessen werden. Dabei werden Einsätze in Nationalteams, das Niveau des abgebenden Vereins, Erfolge in kontinentalen Wettbewerben und die Zahl der Einsätzen für den Club bewertet. Wenn Spieler die Mindestpunktzahl erfüllen, erhalten sie die Erlaubnis automatisch. Wer die Punktzahl knapp verfehlt, kommt für eine Ausnahmegenehmigung in Frage, über die eine Kommission entscheidet.

Das neue System erfülle die Anforderungen der Premier League, der EFL und der FA, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Es ermögliche den Zugang zu den besten Spieler und Talenten und sichere die Zukunft der englischen Nationalmannschaften, weil es die Einsatzmöglichkeiten für eigene Nachwuchsspieler schütze. Ausländische Spieler unter 18 dürfen nach dem Brexit nicht mehr unter Vertrag genommen werden.

Die neuen Regeln gelten schon in der kommenden Transferphase. Großbritannien hat die Europäische Union bereits im Januar verlassen. Bis Ende des Jahres gilt aber eine Übergangsphase, in der sich kaum etwas geändert hat. Wer bereits vor dem Ende der Übergangsfrist in Großbritannien lebte oder bis dahin seinen Wohnsitz dort nimmt, kann noch bis zum 31. Dezember sein Aufenthaltsrecht beantragen. Er darf dann in der Regel auch bleiben und in Großbritannien arbeiten.

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